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Bundestag beschließt Baulandmobilisierungsgesetz

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2021 das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Der für die notarielle Praxis besonders bedeutsame § 250 BauGB-E wurde im Vergleich zum Gesetzentwurfs der Bundesregierung im zuständigen Ausschuss modifiziert.

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Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA)

Die Bundesregierung hat die nach Inkrafttreten des WEMoG erforderliche Neufassung der AVA beschlossen. Die gem. Art. 84 Abs. 2 GG erforderliche Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

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Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts verabschiedet

Der Bundesrat hat am 26.3.2021 der vom Bundestag am 5.3.2021 beschlossenen umfangreichen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt.

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Änderung des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

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Baulandmobilisierungsgesetz

Bundestag berät über Gesetz zur Mobilisierung von Bauland

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Stellenangebot Immobilienrecht

Am Deutschen Notarinstitut ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Syndikusrechtsanwalts (m/w/d) / wissenschaftlichen Referenten (m/w/d) im Immobilienrecht zu besetzen.

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Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser ist am 23.12.2020 in Kraft getreten

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Verordnung zur Verlängerung der Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

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WEMoG tritt zum 1.12.2020 in Kraft

Am 22. Oktober 2020 wurde das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil I vom 22 Oktober 2020, Seite 2187). Das Gesetz tritt zum 1. Dezember 2020 in Kraft.

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