07. Mai 2021

Bundestag beschließt Baulandmobilisierungsgesetz

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2021 das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Der für die notarielle Praxis besonders bedeutsame § 250 BauGB-E wurde im Vergleich zum Gesetzentwurfs der Bundesregierung im zuständigen Ausschuss modifiziert.

Das Genehmigungserfordernis für eine WEG-Aufteilung von Bestandsgebäuden greift nach derzeitiger Fassung nicht mehr, wenn sich in dem Wohngebäude nicht mehr als fünf Wohnungen befinden. Diese Mindestanzahl an Wohnungen kann der Verordnungsgeber abweichend regeln. Das Gesetz gibt hierfür einen Rahmen zwischen drei und 15 Wohnungen vor. Die finale Fassung in Form der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen kann hier abgerufen werden.