Änderung des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Am Deutschen Notarinstitut ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Syndikusrechtsanwalts (m/w/d) / wissenschaftlichen Referenten (m/w/d) im Immobilienrecht zu besetzen.
Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser ist am 23.12.2020 in Kraft getreten
Verordnung zur Verlängerung der Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Am 22. Oktober 2020 wurde das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil I vom 22 Oktober 2020, Seite 2187). Das Gesetz tritt zum 1. Dezember 2020 in Kraft.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 9.10.2020 beschlossen, bzgl. der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit abgeschlossen, die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.9.2020 die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes in 2. und 3. Lesung beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde in Form der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses angenommen.
Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser verkündet
Im Bundesgesetzblatt vom 23. Juni 2020 wurde das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser verkündet (BGBl. I, vom 23.6.2020, S. 1245).