Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB in Hamburg in Kraft getreten
In der Freien und Hansestadt Hamburg wurde am 9.11.2021 die Verordnung über die Einführung einer Genehmigungspflicht für die Bildung von Wohnungseigentum nach § 250 Absatz 1 Satz 3 des Baugesetzbuchs verkündet (HmbGVBl. 2021, 727).
Covid-19-Gesetz bis einschließlich 31.8.2022 verlängert
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 7.9.2021 eine Änderung des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.3.2020 (sog. Covid-19-Gesetz) beschlossen.
Die Verordnung über die Bestimmung der Freien und Hansestadt Hamburg als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a des Baugesetzbuchs vom 13. Juli 2021 ist am 24. Juli in Kraft getreten.
Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB in Berlin in Kraft getreten
Im Land Berlin ist die Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gemäß § 250 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB) am 5.8.2021 verkündet worden.
Bundesrat stimmt Reform des notariellen Berufsrechts zu
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen.