14. April 2022

Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“

Die Bundesregierung hat am 13.04.2022 einen Entwurf für ein „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ veröffentlicht. Die durch das „Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ (DiRUG) ab dem 01.08.2022 eröffnete Möglichkeit zur Online-Gründung einer GmbH soll dadurch ausgeweitet werden. Bisher war vorgesehen, die Online-Gründung nur bei einer sogenannten Bargründung einer GmbH zuzulassen. Sachgründungen waren bislang vom DiRUG nicht erfasst. Durch den vorgelegten Entwurf soll der Anwendungsbereich der Online-Gründung auch auf Sachgründungen ausgeweitet werden. Ausgenommen bleiben lediglich Sachgründungen unter Einbringung von Gegenständen, deren Übertragung ihrerseits beurkundungsbedürftig ist (z. B. Grundstücke oder GmbH-Anteile).

Durch den Entwurf soll in Zukunft außerdem die Zulässigkeit der Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen nicht mehr auf bestimmte Rechtsträger beschränkt, sondern für sämtliche Rechtsträger möglich sein. Gleichzeitig werden Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister ebenfalls in den Anwendungsbereich des notariellen Online-Beglaubigungsverfahrens einbezogen. Darüber hinaus sollen nach dem Referentenentwurf auch Gesellschafterbeschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages  einschließlich Kapitalmaßnahmen in den Anwendungsbereich des Online-Verfahrens einbezogen werden.

Der Regierungsentwurf kann hier abgerufen werden.