Steuerrecht
Erbschaft & Schenkung
- Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 (ErbStR 2019) vom 16.12.2019 (pdf)
- Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16.12.2019 (= Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 - ErbStH 2019) (pdf)
- Erlass zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung vom 30.09.2013 (pdf)
- Erlass vom 1.12.2023 zur Berechnung des Kapitalwerts einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung, Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1.1.2024 (pdf)
Grunderwerbsteuer
- Grunderwerbsteuersätze, Stand 01/2024 (pdf)
- Verwaltungsanweisungen der Bundesländer zum Verzicht auf Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, Stand 01/2024 (hier)
Ertragsteuern
- Einkommensteuergesetz, Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und Einkommensteuer-Richtlinien einschließlich der Hinweise hierzu finden Sie in: „Amtliches Einkommensteuer-Handbuch“ auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums
- Körperschaftsteuergesetz, Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung und Körperschaftsteuer-Richtlinien einschließlich der Hinweise hierzu finden Sie in: „Amtliches Körperschaftsteuer-Handbuch“ auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums
Umsatzsteuer
Umsatzsteuergesetz, Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sowie Umsatzsteuer-Anwendungserlass finden Sie in: „Amtliche Umsatzsteuer-Handausgabe“ auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums
Urteile des Bundesfinanzhofs
finden Sie auf der Homepage des BFH.
Hinweis für die Praxis: Das Bundesfinanzministerium bestimmt, welche BFH-Urteile im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden (sog. V-Entscheidungen) und welche nicht (sog. NV-Entscheidungen). Die Veröffentlichung ist gleichbedeutend mit einer Dienstanweisung an die Finanzämter, die Grundsätze des veröffentlichten BFH-Urteils in gleichgelagerten Fällen anzuwenden. Umgekehrt hat dies für sog. NV-Entscheidungen zur Folge, dass Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Auffassung der Finanzverwaltung zur entschiedenen Rechtsfrage bestehen kann. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass sog. V-Entscheidungen wiederum mit einem – nur verwaltungsintern bindenden – Nichtanwendungserlass belegt werden können.
Informationen der Finanzverwaltung
auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Steuern, unter anderem:
- „Steuertipps für Haus und Grund“
- „Steuerinformationen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer“