Steuerrecht

Erbschaft & Schenkung

  • Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 (ErbStR 2019) vom 16.12.2019 (pdf)
  • Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16.12.2019 (= Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 - ErbStH 2019) (pdf)
  • Erlass zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung vom 30.09.2013 (pdf)         
  • Erlass vom 1.12.2023 zur Berechnung des Kapitalwerts einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung, Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1.1.2024 (pdf)

Grunderwerbsteuer

  • Grunderwerbsteuersätze, Stand 01/2024 (pdf)
  • Verwaltungsanweisungen der Bundesländer zum Verzicht auf Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, Stand 01/2024 (hier)  

Ertragsteuern

  • Einkommensteuergesetz, Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und Einkommensteuer-Richtlinien einschließlich der Hinweise hierzu finden Sie in: „Amtliches Einkommensteuer-Handbuch“ auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums  
  • Körperschaftsteuergesetz, Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung und Körperschaftsteuer-Richtlinien einschließlich der Hinweise hierzu finden Sie in: „Amtliches Körperschaftsteuer-Handbuch“ auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums

Umsatzsteuer

Umsatzsteuergesetz, Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sowie Umsatzsteuer-Anwendungserlass finden Sie in: „Amtliche Umsatzsteuer-Handausgabe“ auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums
 

Urteile des Bundesfinanzhofs

finden Sie auf der Homepage des BFH.
Hinweis für die Praxis: Das Bundesfinanzministerium bestimmt, welche BFH-Urteile im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden (sog. V-Entscheidungen) und welche nicht (sog. NV-Entscheidungen). Die Veröffentlichung ist gleichbedeutend mit einer Dienstanweisung an die Finanzämter, die Grundsätze des veröffentlichten BFH-Urteils in gleichgelagerten Fällen anzuwenden. Umgekehrt hat dies für sog. NV-Entscheidungen zur Folge, dass Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Auffassung der Finanzverwaltung zur entschiedenen Rechtsfrage bestehen kann. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass sog. V-Entscheidungen wiederum mit einem – nur verwaltungsintern bindenden – Nichtanwendungserlass belegt werden können.

Informationen der Finanzverwaltung

auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Steuern, unter anderem:

  • „Steuertipps für Haus und Grund“
  • „Steuerinformationen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer“