09. August 2021

Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB in Berlin in Kraft getreten

Im Land Berlin ist die Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gemäß § 250 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB) am 5.8.2021 verkündet worden (GVBl. 2021, 932). Die Verordnung ist gemäß § 3 S. 1 der Verordnung am Folgetag, mithin dem 6. August 2021 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Gem. § 1 S. 1 der Verordnung unterliegt nunmehr im gesamten Gebiet des Landes Berlin die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum der Genehmigung. Die Begründung zu dieser Verordnung ist im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht worden (ABl. 2021, 2823 ff.).
 

Update v. 10.12.2021: KG: Ursprüngliche Berliner Umwandlungsverordnung vom 3.8.2021 nichtig – neue Verordnung seit 7.10.2021 in Kraft