01. Juli 2022

Bundestag beschließt „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ (DiREG)

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2021 das „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ (DiREG) beschlossen. Durch das Gesetz werden die durch das „Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ (DiRuG) im Gesellschaftsrecht ab dem 01. August 2022 eröffneten Möglichkeiten für notarielle Online-Verfahren noch vor Inkrafttreten erweitert.

Gegenüber dem früheren Entwurfsstand (vgl. bereits hier) haben sich dabei praxisrelevante Änderungen ergeben. Berücksichtigt wurde hierbei die Empfehlung des Rechtsausschusses.

Zum einen wird in der nunmehr durch den Bundestag beschlossenen Fassung klargestellt, dass die Satzung einer GmbH auch Verpflichtungen zur Abtretung von Anteilen an der Gesellschaft selbst enthalten darf (bspw. Abtretungsverpflichtungen statt Einziehung, Vorerwerbsrechte, sowie „tag-along“ und „drag-along“-Klauseln)

Zum anderen wird die örtliche Zuständigkeit nach § 10a BNotO erweitert, indem nunmehr sowohl auf einen organschaftlichen Vertreter als auch den Gesellschafter abgestellt werden kann. Letzteres gilt allerdings nur, wenn sich die Eigenschaft als Gesellschafter aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register ergibt. Erfasst sind damit etwa die Gesellschafter einer GmbH, KG und OHG, nicht jedoch die einer Aktiengesellschaft oder Genossenschaft.

Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates wird für den 08. Juli 2022 erwartet. Die im Bundestag beschlossene Fassung kann hier abgerufen werden.