28. Juni 2021

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) passiert Bundesrat

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) beschlossen. Dieses schafft insbesondere in den künftigen §§ 16a ff. BeurkG die gesetzliche Grundlage für die Online-Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mittels eines von der Bundesnotarkammer gemäß §§ 78p, 78 q BNotO n. F. zu betreibenden Videokommunikationssystems.

Gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sind nur wenige Änderungen vorgenommen worden. Die finale Fassung in Form der Beschlussempfehlung samt Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz kann hier abgerufen werden. Der Bericht des Haushaltsausschusses ist hier einsehbar.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2021 beschlossen, keinen Einspruch zu erheben.

Das Gesetz tritt überwiegend am 1. August 2022 in Kraft.