10. Mai 2021

Bundesrat stimmt Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 7. Mai 2021 der Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zugestimmt, in dem vor allem die Bestimmungen für Anteilskäufe („share deals“) verschärft werden.

Das Gesetz (BR-Drucks. 320/21) sieht Maßnahmen zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vor. Hierzu gehört u.a. eine Absenkung der 95 Prozent-Grenze auf 90 Prozent. Die entsprechenden Haltefristen werden von fünf auf zehn Jahre verlängert. Die Ersatzbemessungsgrundlage findet nun auch auf Grundstücksverkäufe im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen Anwendung. Zudem erfolgt eine Verlängerung der Vorbehaltsfrist in § 6 GrEStG auf fünfzehn Jahre. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.