24. Juni 2021

Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten

Das Baulandmobilisierungsgesetz wurde am 22. Juni im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 23. Juni 2021 in Kraft.

Das Baulandmobilisierungsgesetz wurde am 22. Juni im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, S. 1802) und trat gem.
Art. 4 am Folgetag in Kraft. Eine Kurzzusammenfassung der inhaltlichen Änderungen findet sich hier. Bislang sind nach den uns vorliegenden Informationen noch keine Verordnungen gem. § 201a BauGB erlassen worden. Sobald dies der Fall sein sollte, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.