Reformiertes Stiftungszivilrecht zum 01. Juli 2023
Ab dem 01. Juli 2023 gelten die neuen Bestimmungen des BGB zum Stiftungszivilrecht. Damit tritt ein wesentlicher Teil der Stiftungsrechtsreform in Kraft (Art. 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes v. 16.7.2021, BGBl. I 2021, S. 2947 [StiftRRG]), deren Hauptanliegen die abschließende bundesrechtliche Regelung des materiellen Stiftungsrechts und die Einführung eines Stiftungsregisters sind.
Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie in Kraft getreten
Zum 01. März 2023 ist das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie in Kraft getreten. Neben der Einführung von Regelungen zur grenzüberschreitenden Spaltung sowie zum grenzüberschreitenden Formwechsel werden das Recht der grenzüberschreitenden Verschmelzung reformiert und einige Regelungen für innerstaatliche Sachverhalte modernisiert.
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten
Zum 01. Januar 2023 ist das „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ in Kraft getreten. Es führt zu zahlreichen Neuerungen auch für die notarielle Praxis, insbesondere im Bereich der Genehmigungstatbestände der §§ 1848 ff. BGB n.F. (entspricht §§ 1821 ff. BGB a.F.)
„Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften“ in Kraft getreten
Zum 21. Juli 2022 ist das „Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften“ in Kraft getreten. Es betrifft neben den Aktiengesellschaften auch die Generalversammlung bei Genossenschaften.
Bundestag beschließt „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ (DiREG)
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2021 das „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ (DiREG) beschlossen. Durch das Gesetz werden die durch das „Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ (DiRuG) im Gesellschaftsrecht ab dem 01. August 2022 eröffneten Möglichkeiten für notarielle Online-Verfahren noch vor Inkrafttreten erweitert.
Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB in Hessen in Kraft getreten
Die hessische Landesregierung hat am 28. April 2022 eine Verordnung über den Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum und zur Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten nach dem Baugesetzbuch (Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung) erlassen (GVBl. 234 f.).