Erneute Änderung des Rechts der Zwangsbehandlung – Auswirkungen auf die Vorsorgevollmacht
Der Bundestag hat am 21.6.2017 das „Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten” beschlossen (BGBl. I 2017, S. 2426).