Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BGB
§§ 1090, 1092 Abs. 1; WoBindG §§ 5, 15 Abs. 1, 16 Abs. 1, 88d
Zeitlich unbefristete Belegungsrechte; Sicherung durch beschränkte
persönliche Dienstbarkeit
1. Es begegnet
keinen sachenrechtlichen Bedenken, wenn eine beschränkte
persönliche Dienstbarkeit zugunsten einer juristischen Person
ohne zeitliche Befristung bestellt wird (Bestätigung von Senat,
Urteil vom 11. März 1964 – V ZR 78/62, BGHZ 41, 209, 214 f.).
2. Bei der vereinbarten Förderung gemäß § 88d II. WoBauG waren
zeitlich unbefristete Belegungsrechte nicht vorgesehen; eine
darauf gerichtete schuldrechtliche Vereinbarung ist unwirksam,
und zwar auch dann, wenn die Kommune dem privaten Investor zur
Errichtung von Sozialwohnungen kostengünstiges Bauland
überlassen hat.
3. Sind im Rahmen der vereinbarten Förderung gemäß § 88d II.
WoBauG zeitlich unbefristete Belegungsrechte vereinbart worden,
kann in entsprechender Anwendung von § 139 BGB im Zweifel davon
ausgegangen werden, dass die Parteien in Kenntnis der
Unwirksamkeit ihrer Vereinbarung Belegungsrechte für einen
möglichst langen rechtlich zulässigen Zeitraum vereinbart
hätten; deshalb ist bei der Gewährung eines langfristigen,
vergünstigten Kredits im Zweifel anzunehmen, dass die im
Gegenzug übernommenen Belegungsrechte während der Laufzeit des
vergünstigten Kredits fortbestehen sollen.
BGH, Urt. v.
8.2.2019 – V ZR 176/17
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB
§§ 433, 463, 470, 1094, 1097 Abs. 1 S. 1; VermG § 20
Kein Erlöschen des Vorkaufsrechts bei schenkweiser Übertragung des Grundstücks
Das Vorkaufsrecht
nach § 20 VermG erlischt nicht durch eine schenkweise
Übertragung des Grundstückseigentums. § 1097 Hs 1 BGB ist
insofern weder direkt noch analog anwendbar. (Leitsatz der
DNotI-Redaktion)
KG, Beschl. v.
12.6.2018 – 1 W 149/18
BGB
§§ 164, 167; GBO §§ 13, 18, 19, 29, 32
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Bestehen der Vertretungsmacht bei
Bewilligung einer Vormerkung durch einen Vertreter
Wird die von einem
Handlungsbevollmächtigten bewilligte Eintragung im Grundbuch -
hier einer Eigentumsvormerkung - nach vorheriger Rücknahme des
Antrags von dem Urkundsnotar im Namen aller Beteiligten erneut
zum Vollzug dem Grundbuchamt vorgelegt, ist in der Form des § 29
Abs. 1 GBO die Vertretungsmacht des Bevollmächtigten im
Zeitpunkt seiner Erklärung nachzuweisen.
KG, Beschl. v.
4.12.2018 – 1 W 342/18
Gesellschaftsrecht
GmbHG
§ 15 Abs. 3 u. 4; SGB IV § 7a Abs. 1
Keine abhängige Beschäftigung, wenn der geschäftsführende
Alleingesellschafter die GmbH-Anteile lediglich treuhänderisch hält
Der Geschäftsführer
einer GmbH, der zugleich Alleingesellschafter der GmbH ist, ist
selbstständig tätig, selbst wenn er eine nicht beurkundete
Treuhandabrede vor Gründung der GmbH geschlossen hat, nach der
er die Geschäftsanteile nur als Treuhänder hält.
LSG Sachsen, Urt. v.
8.11.2018 – 9 KR 263/15
Erbrecht
BGB
§§ 2084, 2100, 2136
Testamentsauslegung hinsichtlich der Befreiung des Vorerben
1. Allein aus dem
Umstand, dass der Erblasser neben einem eigenen Kind auch das
Kind des zweiten Ehegatten zum Nacherben bestimmt hat, lässt
sich nicht der sichere Schluss auf eine Befreiung des zum
Vorerben bestimmten anderen Ehegatten von den gesetzlichen
Verfügungsbeschränkungen ziehen.
2. Der im Testament niedergelegte Wunsch des Erblassers, der
Vorerbe möge noch lange leben, ist im Rahmen der Auslegung für
sich genommen neutral und lässt nicht den Schluss auf eine
Befreiung des Vorerben von den gesetzlichen
Verfügungsbeschränkungen zu.
OLG München, Beschl.
v. 9.1.2019 – 31 Wx 39/18
Steuerrecht
EStG
§§ 7 Abs. 4, 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7; HGB § 255 Abs. 1
Ertragsteuer bei zivilrechtlicher Nachlassspaltung;
Erbauseinandersetzung
Setzen sich die
Miterben im Fall der zivilrechtlichen Nachlassspaltung unter
Einbeziehung aller personengleichen Erbengemeinschaften in einem
einheitlichen Vorgang in der Weise auseinander, dass sie
sämtliche Nachlassgegenstände gleichzeitig vollständig unter
sich verteilen, ist auch für die ertragsteuerliche Beurteilung,
ob insgesamt eine neutrale Realteilung oder ob teilweise
Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge anzunehmen sind, auf
diesen einheitlichen Vorgang und auf den gesamten Nachlass
abzustellen.
BFH, Urt. v.
10.10.2018 – IX R 1/17
|