Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
GenG
§ 43 Abs. 7; UmwG § 13 Abs. 1 S. 2; COVMG § 3 Abs. 1
Genossenschaft; Verschmelzungsbeschluss in virtueller Versammlung
Nach § 3 Abs. 1
GesRuaCOVBekG kann auch der Verschmelzungsbeschluss einer
Genossenschaft in einer virtuellen Versammlung gefasst werden.
Das Versammlungserfordernis des § 13 Abs. 1 Satz 2 UmwG steht
dem nicht entgegen.
BGH, Beschl. v.
5.10.2021 – II ZB 7/21
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
GBO
§§ 13, 22; ForstRG Art. 2
Eintragungshindernis bei Unrichtigkeit des Grundbuchs aufgrund
Fortsetzung eines Forstrechts nur an einem Teilgrundstück
Steht für das
Grundbuchamt aus den Grundakten fest, dass das Grundbuch mit
einer beantragten Grundstücksteilung unrichtig würde, da sich
ein Forstrecht nur an einem der Teilgrundstücke fortsetzt, ist
das Grundbuchamt wegen des Legalitätsprinzips an der beantragten
Eintragung gehindert, wenn nicht gleichzeitig Löschung des
Forstrechts im Hinblick auf den nicht mehr begünstigten Teil
beantragt ist.
OLG München, Beschl.
v. 31.5.2021 – 34 Wx 106/21
WEG
§§ 7 Abs. 4 S. 1, 8; GBO §§ 13, 19, 29; BeurkG §§ 9, 13a, 40, 44
Keine körperliche Verbindung zwischen Bewilligung und
Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung notwendig
Die zum
grundbuchrechtlichen Vollzug einer Teilungserklärung nach §§ 8,
7 Abs. 4 S. 1 WEG beizufügenden Anlagen – Aufteilungsplan und
Abgeschlossenheitsbescheinigung – müssen auch dann nicht mit der
Bewilligung körperlich verbunden werden, wenn nur die
Unterschrift unter der Bewilligung beglaubigt worden ist
(Fortführung von Senat, Beschluss vom 2. Juli 2015 – 1 W 558/14,
NZM 2016, 525).
KG, Beschl. v.
18.6.2021 – 1 W 275/21
Gesellschaftsrecht
GmbHG
§§ 66 Abs. 5, 67; AktG § 273; GBO §§ 29, 32
Zum Nachweis der Vertretungsmacht eines (Nachtrags-)Liquidators
Hat das
Registergericht gemäß § 66 Abs. 5 GmbH einen (Nachtrags-)Liquidator
bestellt, aber von dessen Eintragung im Handelsregister
abgesehen, genügt zum Nachweis seiner Vertretungsmacht gegenüber
dem Grundbuchamt eine Ausfertigung des Beschlusses des
Registergerichts nicht, wenn seit seinem Erlass bereits ein Jahr
vergangen ist. Die Gesellschaft muss zunächst ihre
Wiedereintragung und die Eintragung des Liquidators im
Handelsregister erreichen.
KG, Beschl.
v. 11.5.2021 – 1 W 29/21
Öffentliches Recht
BauGB
§ 11 Abs. 2; BGB §§ 133, 157, 462
Wiederkaufsrecht bei nicht-subventioniertem Baulandverkauf
1. Prüfungsmaßstab
für die Frage der Wirksamkeit eines nicht der Verjährung
unterliegenden Wiederkaufsrechts in einem städtebaulichen
Vertrag ist allein § 11 Abs. 2 BauGB und nicht das Recht der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Maßgeblich bei der Prüfung sind die Gesamtumstände, so dass
es für die objektive Angemessenheit – anders als bei Prüfung von
AGB – nicht auf einzelne Regelungen ankommt, sondern auf eine
Gesamtbetrachtung der vertraglichen Vereinbarungen und der
daraus resultierenden Belastungen aber auch Vorteile für den
privaten Vertragspartner, wobei es kein klares Missverhältnis zu
Lasten des privaten Vertragspartners geben darf.
3. Bei einem Verkauf verbilligten Baulandes an einen privaten
Käufer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags ist eine
Bindungsfrist von 30 Jahren für die Ausübung eines
Wiederkaufsrechts der Gemeinde grundsätzlich nur dann
angemessen, wenn dem Erwerber ein besonders hoher Preisnachlass
gewährt wurde oder sonst außergewöhnliche Umstände vorliegen,
die eine derart lange Bindung des Erwerbers rechtfertigen.
OLG München, Endurt.
v. 16.6.2021 – 20 U 4632/20
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