4. - 8. Oktober 2021

Neu auf der DNotI-Homepage

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4. - 8. Oktober 2021

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BGB §§ 1767, 1769; FamFG § 193
Volljährigenadoption; Feststellung der Identität des Anzunehmenden; sittliche Rechtfertigung

a) Für den Ausspruch einer Annahme als Kind muss die Identität des Anzunehmenden grundsätzlich feststehen; das gilt auch dann, wenn es sich dabei um einen Flüchtling handelt.
b) Zur sittlichen Rechtfertigung einer Volljährigenadoption.
c) Im Adoptionsverfahren bedarf es einer Anhörung der Kinder des Annehmenden und des Anzunehmenden nach Sinn und Zweck des § 193 FamFG nicht, wenn das Gericht bereits die sittliche Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen verneint und den Adoptionsantrag zurückweist.

BGH, Beschl. v. 25.8.2021 – XII ZB 442/18

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

WEG a. F. §§ 3, 8; WEG n. F. §§ 9a, 48 Abs. 5
Werdender Wohnungseigentümer bei Aufteilung durch Teilungsvertrag

Bei einer Aufteilung durch Teilungsvertrag gemäß § 3 WEG aF kann derjenige, der seine Einheit von einem der teilenden Eigentümer erwirbt, als werdender Wohnungseigentümer anzusehen sein; das kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn aus objektivierter Erwerbersicht eine strukturelle Vergleichbarkeit mit einer einseitigen Aufteilung gemäß § 8 WEG aF durch einen Bauträger gegeben ist, weil das Gebäude seitens der teilenden Eigentümer errichtet oder grundlegend saniert und zumindest ein Teil der Einheiten im Zuge der Aufteilung veräußert werden soll.

BGH, Urt. v. 26.2.2021 – V ZR 33/20

 


Familienrecht

 

BGB §§ 138 Abs. 1, 1408; GG Art. 6 Abs. 1
Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags bei Vertragsschluss nach Eheschließung

Dass ein Ehevertrag erst mehrere Monate nach der Heirat geschlossen wird, steht dessen Beurteilung als sittenwidrig aufgrund einer Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände nicht grundsätzlich entgegen.

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.3.2021 – 5 UF 125/20

 


Erbrecht

 

BGB §§ 133, 157, 242, 2073
Auslegung der Schlusserbenbezeichnung „die Kinder“ in gemeinschaftlichem Testament bei mehreren Kindern der Ehegatten aus Vorehen

Verfügen Ehegatten, die Kinder aus Vorehen hatten, in einem gemeinschaftlichen Testament, mit welchem sie einander zu Alleinerben einsetzen, „Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteils sollen die Kinder uns zu ungefähr gleichen Teilen beerben.“, so kann die Auslegung ergeben, dass mit Kinder lediglich die im Haushalt lebenden Kinder des vorverstorbenen Ehemannes gemeint sein sollten und nicht auch das Kind der Erblasserin, zu dem zur Zeit der Errichtung des Testaments kein Kontakt bestand.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.11.2020 – 3 Wx 198/20

 

BGB § 2287 Abs. 1
Persönlicher Herausgabeanspruch der Miterben aus § 2287 Abs. 1 BGB

Der Herausgabeanspruch aus § 2287 Abs. 1 BGB gehört nicht zum Nachlass. Er steht jedem Vertragserben bzw. bindend eingesetzten Schlusserben persönlich zu, und zwar zu einem seiner Erbquote entsprechenden Bruchteil.

(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

BGH, Urt. v. 10.3.2021 – IV ZR 8/20

 


Gesellschaftsrecht

 

HGB §§ 128, 161 Abs. 2, 171, 172 Abs. 4; InsO § 55 Abs. 4
Kommanditistenhaftung in der Insolvenz der Gesellschaft

1. Die Haftung des Kommanditisten für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in der Insolvenz der Gesellschaft ist nicht ausgeschlossen, wenn die Ansprüche des Gläubigers Masseverbindlichkeiten darstellen. Vielmehr ist die Kommanditistenhaftung nicht auf zur Insolvenztabelle angemeldete Forderungen beschränkt.
2. Der Haftung des beklagten Kommanditisten steht nicht entgegen, dass der Kommanditist, der eine Verbindlichkeit der Gesellschaft befriedigt, unter Umständen einen Regressanspruch gegen die Gesellschaft erwirbt.

(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

BGH, Urt. v. 28.1.2021 – IX ZR 55/20

 


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