Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BGB
§§ 1767, 1769; FamFG § 193
Volljährigenadoption; Feststellung der Identität des Anzunehmenden;
sittliche Rechtfertigung
a) Für den Ausspruch
einer Annahme als Kind muss die Identität des Anzunehmenden
grundsätzlich feststehen; das gilt auch dann, wenn es sich dabei
um einen Flüchtling handelt.
b) Zur sittlichen Rechtfertigung einer Volljährigenadoption.
c) Im Adoptionsverfahren bedarf es einer Anhörung der Kinder des
Annehmenden und des Anzunehmenden nach Sinn und Zweck des § 193
FamFG nicht, wenn das Gericht bereits die sittliche
Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen verneint und den
Adoptionsantrag zurückweist.
BGH, Beschl. v.
25.8.2021 – XII ZB 442/18
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
WEG
a. F. §§ 3, 8; WEG n. F. §§ 9a, 48 Abs. 5
Werdender Wohnungseigentümer bei Aufteilung durch Teilungsvertrag
Bei einer Aufteilung
durch Teilungsvertrag gemäß § 3 WEG aF kann derjenige, der seine
Einheit von einem der teilenden Eigentümer erwirbt, als
werdender Wohnungseigentümer anzusehen sein; das kommt
jedenfalls dann in Betracht, wenn aus objektivierter
Erwerbersicht eine strukturelle Vergleichbarkeit mit einer
einseitigen Aufteilung gemäß § 8 WEG aF durch einen Bauträger
gegeben ist, weil das Gebäude seitens der teilenden Eigentümer
errichtet oder grundlegend saniert und zumindest ein Teil der
Einheiten im Zuge der Aufteilung veräußert werden soll.
BGH, Urt. v.
26.2.2021 – V ZR 33/20
Familienrecht
BGB
§§ 138 Abs. 1, 1408; GG Art. 6 Abs. 1
Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags bei Vertragsschluss nach
Eheschließung
Dass ein Ehevertrag
erst mehrere Monate nach der Heirat geschlossen wird, steht
dessen Beurteilung als sittenwidrig aufgrund einer
Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände nicht grundsätzlich
entgegen.
OLG Karlsruhe,
Beschl. v. 31.3.2021 – 5 UF 125/20
Erbrecht
BGB
§§ 133, 157, 242, 2073
Auslegung der Schlusserbenbezeichnung „die Kinder“ in
gemeinschaftlichem Testament bei mehreren Kindern der Ehegatten aus
Vorehen
Verfügen Ehegatten,
die Kinder aus Vorehen hatten, in einem gemeinschaftlichen
Testament, mit welchem sie einander zu Alleinerben einsetzen,
„Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteils sollen
die Kinder uns zu ungefähr gleichen Teilen beerben.“, so kann
die Auslegung ergeben, dass mit Kinder lediglich die im Haushalt
lebenden Kinder des vorverstorbenen Ehemannes gemeint sein
sollten und nicht auch das Kind der Erblasserin, zu dem zur Zeit
der Errichtung des Testaments kein Kontakt bestand.
OLG Düsseldorf,
Beschl. v. 25.11.2020 – 3 Wx 198/20
BGB §
2287 Abs. 1
Persönlicher Herausgabeanspruch der Miterben aus § 2287 Abs. 1 BGB
Der
Herausgabeanspruch aus § 2287 Abs. 1 BGB gehört nicht zum
Nachlass. Er steht jedem Vertragserben bzw. bindend eingesetzten
Schlusserben persönlich zu, und zwar zu einem seiner Erbquote
entsprechenden Bruchteil.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)
BGH, Urt. v.
10.3.2021 – IV ZR 8/20
Gesellschaftsrecht
HGB
§§ 128, 161 Abs. 2, 171, 172 Abs. 4; InsO § 55 Abs. 4
Kommanditistenhaftung in der Insolvenz der Gesellschaft
1. Die Haftung des
Kommanditisten für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in der
Insolvenz der Gesellschaft ist nicht ausgeschlossen, wenn die
Ansprüche des Gläubigers Masseverbindlichkeiten darstellen.
Vielmehr ist die Kommanditistenhaftung nicht auf zur
Insolvenztabelle angemeldete Forderungen beschränkt.
2. Der Haftung des beklagten Kommanditisten steht nicht
entgegen, dass der Kommanditist, der eine Verbindlichkeit der
Gesellschaft befriedigt, unter Umständen einen Regressanspruch
gegen die Gesellschaft erwirbt.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)
BGH, Urt. v.
28.1.2021 – IX ZR 55/20
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