24. - 28. Juli 2023

Neu auf der DNotI-Homepage

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24. - 28. Juli 2023

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BeurkG §§ 51 Abs. 1 u. 2, 54; BGB §§ 1823, 1902 a. F.
Erteilung von Vollmachtsausfertigungen durch den Notar; Verweigerung bei Kenntnis vom Widerruf der Vollmacht; Widerruf der Vollmacht durch den Betreuer

a) Haben die nach § 51 Abs. 1 BeurkG Berechtigten gegenüber dem Notar eine andere Bestimmung hinsichtlich der Erteilung von Ausfertigungen getroffen, ergeben sich Inhalt und Umfang der Amtspflichten des Notars bei der Prüfung des Rechts eines Dritten auf Erteilung einer Ausfertigung aus dieser Weisung.
b) Kann der Bevollmächtigte nach der Weisung des Vollmachtgebers eine weitere Ausfertigung der Vollmachtsurkunde verlangen, sofern er glaubhaft versichert, dass die Ausfertigung abhandengekommen und die Vollmacht nicht widerrufen worden ist, darf der Notar die Erteilung einer weiteren Ausfertigung verweigern, wenn er Kenntnis von einem Vollmachtswiderruf erhält. Anders ist es, wenn der Widerruf der Vollmacht ohne jeden vernünftigen Zweifel, also evident unwirksam ist.
c) Der Widerruf einer General- und Vorsorgevollmacht durch den Betreuer des Vollmachtgebers ist für den Notar in dem Verfahren auf Erteilung einer Ausfertigung der Vollmachtsurkunde auf Verlangen des darin genannten Bevollmächtigten regelmäßig auch dann nicht evident unwirksam, wenn versichert wird, dass der Aufgabenkreis des Betreuers den Widerruf nicht umfasst.

BGH, Beschl. v. 24.5.2023 – V ZB 22/22

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 242, 535
Besichtigungsrecht des Vermieters bei Vorliegen eines sachlichen Grundes

Es besteht eine vertragliche, aus § 242 BGB herzuleitende Nebenpflicht des Wohnraummieters, dem Vermieter – nach entsprechender Vorankündigung – den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund (hier: beabsichtigte Veräußerung der Wohnung) gibt. Eine solche Pflicht kann sich zudem aus einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag ergeben (im Anschluss an Senatsurteil vom 4. Juni 2014 – VIII ZR 289/13, NJW 2014, 2566 Rn. 16 f., 20).

BGH, Urt. v. 26.4.2023 – VIII ZR 420/21

 

GBO § 135
Kein elektronischer Zugang zu den Grundbuchämtern in Berlin

Die Berliner Justiz hat den elektronischen Zugang zu den Grundbuchämtern bislang nicht eröffnet. Wird dennoch ein (Vollstreckungs-)Antrag unter Beifügung des Vollstreckungstitels über das besondere elektronische Anwaltspostfach bei dem Grundbuchamt eingereicht, ersetzt der von dem Amtsgericht gefertigte Ausdruck jedenfalls nicht die Ausfertigung des Titels. Insoweit fehlt es an einer Voraussetzung der Zwangsvollstreckung. Das Grundbuchamt hat hierauf nicht durch – rangwahrende – Zwischenverfügung, sondern mit einer Aufklärungsverfügung hinzuweisen.

KG, Beschl. v. 16.5.2023 – 1 W 94/23

 


Erbrecht

 

BGB §§ 2174, 2180, 285
Veräußerung eines Nachlassgrundstücks, das einem Miterben vermächtnisweise zugewendet ist

1. Hat der durch postmortale Bevollmächtigung legitimierte Miterbe ein ihm als Vermächtnis angefallenes Nachlassgrundstück namens der Erbengemeinschaft veräußert und den Erwerber angewiesen, den Kaufpreis auf sein eigenes Bankkonto zu überweisen, so liegt darin die Annahme des Vermächtnisses und die berechtigte Erfüllung des ihm infolgedessen ersatzweise angefallenen Zahlungsanspruchs gegen den Grundstückserwerber, ungeachtet der ihm weiterhin eingeräumten Befugnis, die Erfüllung des Vermächtnisses auch als Testamentsvollstrecker zu bewirken.
2. Zu den Voraussetzungen einer Ausgleichung lebzeitiger Zuwendungen im Falle der gewillkürten Erbfolge.

OLG Saarbrücken, Urt. v. 10.5.2023 – 5 U 57/22

 


Gesellschaftsrecht

 

HGB § 12; BGB § 129; BeurkG § 40
Registeranmeldung: Gleichwertigkeit einer im Ausland erfolgten Beglaubigung

1. Die öffentliche Beglaubigung einer Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister kann auch von einer ausländischen Urkundsperson vorgenommen werden, wenn die Beglaubigung dem entsprechenden Beurkundungsvorgang nach deutschem Recht gleichwertig ist.
2. Die Gleichwertigkeit ist nicht deshalb zu verneinen, weil die Beglaubigungsvermerke der ausländischen Urkundspersonen nicht erkennen lassen, auf welche Weise sich diese von der Identität der Erklärenden überzeugt haben.

(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG Celle, Beschl. v. 28.12.2022 – 9 W 104/22

 


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