1. - 5. April 2024

Neu auf der DNotI-Homepage

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1. - 5. April 2024

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI Online Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

WEG § 16 Abs. 2 S. 2
Kostenverteilung; Kompetenz der Wohnungseigentümer zur Änderung des Kreises der Kostenschuldner; erstmalige Belastung einzelner Wohnungseigentümer mit Kosten; Maßstab ordnungsgemäßer Verwaltung

a) Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG begründet die Kompetenz der Wohnungseigentümer, für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine von dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung zu beschließen. Das gilt auch dann, wenn dadurch der Kreis der Kostenschuldner verändert wird, indem Wohnungseigentümer von der Kostentragung gänzlich befreit oder umgekehrt erstmals mit Kosten belastet werden.
b) Beschließen die Wohnungseigentümer für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Änderung der bisherigen Verteilung, dürfen sie jeden Maßstab wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt. Werden Kosten von Erhaltungsmaßnahmen, die nach dem zuvor geltenden Verteilungsschlüssel von allen Wohnungseigentümern zu tragen sind, durch Beschluss einzelnen Wohnungseigentümern auferlegt, entspricht dies jedenfalls dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die beschlossene Kostenverteilung den Gebrauch oder die Möglichkeit des Gebrauchs berücksichtigt.

BGH, Urt. v. 22.3.2024 – V ZR 81/23

 


Neu in der Internet-Datenbank des DNotI – DNotI Online Plus

 

BGB §§ 516, 517, 528, 529
Verzicht auf ein Rückforderungsrecht als Schenkung

Internetgutachten-Nr.: 202617

 

BGB § 2316
Ausgleichung wegen Pflegeleistungen; Berücksichtigung im Rahmen des Pflichtteils

Internetgutachten-Nr.: 202701

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB § 171; GBO § 18
Anforderungen an den Inhalt einer Zwischenverfügung; Vollmacht für namentlich nicht benannte Notarangestellte

1. Eine Zwischenverfügung muss das Mittel zur Beseitigung des vom Grundbuchamt angenommenen Eintragungshindernisses präzise und unmissverständlich bezeichnen. Fehlt es daran, ist die Zwischenverfügung aufzuheben.
2. Verwendbarkeit einer Vollmacht, die namentlich nicht benannten Angestellten des beurkundenden Notars erteilt worden ist, im Grundbuchverfahren.

OLG Hamm, Beschl. v. 16.5.2023 – 15 W 108/23

 


Familienrecht

 

BGB § 1741; FamFG § 196a
Stiefkindadoption und Leihmutterschaft

1. Eine Stiefkindadoption eines im Ausland rechtmäßig nach Eizellspende und sog. Leihmutterschaft entstandenen Kindes ist im Sinne des § 1741 Abs. 1 S. 2 BGB für das Kindeswohl erforderlich, wenn das Kind seit geraumer Zeit im Haushalt der Annehmenden und des rechtlichen Vaters des Kindes gemeinsam erzogen wird und keine Anhaltspunkte für eine dem Kindeswohl abträgliche Versorgung erkennbar sind.
2. Es kommt dann nicht darauf an, ob der rechtliche Vater auch genetischer Vater des Kindes ist und ob die Annehmende selbst die Spenderin der Eizelle war, weil im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGHMR (Beschluss vom 6.12.2022, Beschwerde Nr. 25212/21) in erster Linie auf das Wohl des Kindes abzustellen ist, für das die Bindung zu seinen sozialen Eltern zentral ist.
3. Die nach § 196a FamFG für die Eltern und den Stiefelternteil vorgeschriebene Beratung bei Stiefkinderadoptionen gem. §§ 9a Abs.1 i. V. m. § 9 Abs. 1 AdVermiG kann im Adoptionsverfahren nachgeholt werden (entgegen OLG Brandenburg, Beschluss vom 4. Januar 2022 – 9 UF 206/21).

OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.12.2023 – 2 UF 33/23

 


Erbrecht

 

GG Art. 14; BGB § 134; BO-Ä § 32
Wirksamkeit eines Testaments zugunsten des Hausarztes

1. Ein Verstoß gegen § 32 BO-Ä führt nicht zur Nichtigkeit eines Testaments zugunsten des behandelnden Arztes.
2. Zwar stellen die Regelungen in den §§ 30 ff. der Berufsordnungen der Ärztekammern Verbotsgesetze i. S. d. § 134 BGB dar. Ein Verstoß des Arztes führt jedoch nicht zur Unwirksamkeit einer offenen Testierung eines Dritten, da dies eine unverhältnismäßige Einschränkung einer Testierfreiheit begründen würde.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.12.2023 – 21 W 91/23

 


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