7. - 11. Dezember 2020

Neu auf der DNotI-Homepage

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7. - 11. Dezember 2020

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

GmbHG § 16 Abs. 1 S. 1
Einziehung eines nicht in der Gesellschafterliste ausgewiesenen Geschäftsanteils

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist durch die negative Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG nicht gehindert, einen nach einem möglicherweise fehlgeschlagenen Einziehungsversuch aus der Gesellschafterliste entfernten, aber materiell bestehenden Geschäftsanteil aus einem in der Person des materiell berechtigten Gesellschafters liegenden wichtigen Grund einzuziehen.

BGH, Urt. v. 10.11.2020 – II ZR 211/19

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

GBO § 12 Abs. 1 S. 1; BGB §§ 2314, 2333, 2336 Abs. 2
Berechtigtes Interesse des Pflichtteilsberechtigten an der Grundbucheinsicht gem. § 12 Abs. 1 GBO

Ein Pflichtteilsberechtigter, der nach Eintritt des Erbfalls erbrechtliche Ansprüche prüfen möchte, hat im Regelfall ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch i. S. v. § 12 Abs. 1 GBO. Ein solches kann nur im Einzelfall ausnahmsweise verneint werden. Für die Annahme eines Ausnahmefalles genügt ein vom Erblasser angeordneter Pflichtteilsentzug nicht, wenn dessen Wirksamkeit eher fernliegt.

OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12.8.2020 – 3 W 121/19

 


Familienrecht

 

BGB §§ 516, 518 Abs. 2
Pflegeleistungen des Erben sprechen für Schenkung des Erblassers und gegen Missbrauch der Vollmacht

Zur Beweislast und Beweiswürdigung bei der Entnahme erheblicher Beträge durch den pflegenden Vorsorgebevollmächtigten kurz vor dem Tod des Vollmachtgebers.

(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Hamm, Beschl. v. 22.9.2020 – 21 U 19/20

 


Erbrecht

 

GBO §§ 29, 35 Abs. 1 S. 2 Var. 1; BGB § 2249; BeurkG § 13 Abs. 1 S. 1-3
Wirksamkeit eines Nottestaments trotz Fehlen von Verlesungsvermerk, Genehmigung und Unterschrift des Erblassers

1. Ein „vor dem Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters ... sowie den beiden unabhängigen und nicht im Testament bedachten Zeugen ...“ errichtetes, von sämtlichen Beteiligten unterzeichnetes „Nottestament vor dem Bürgermeister nach § 2249 BGB“ ist nicht deshalb unwirksam, weil in der Niederschrift – entgegen der Soll-Vorschrift des § 13 Abs. 1 Satz 2 BeurkG – der Vermerk fehlt, dass das Testament dem Erblasser vorgelesen, von ihm genehmigt und unterschrieben wurde.
2. Dem Antragsteller des Berichtigungsantrages aufgrund Erbfolge kann das Grundbuchamt nicht im Wege der Zwischenverfügung aufgeben (gar in der Form des § 29 GBO) nachzuweisen, dass die gesetzliche Vermutung des § 13 Abs. 1 Satz 3 BeurkG nicht widerlegt sei.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1.4.2020 – 3 Wx 12/20

 


Gesellschaftsrecht

 

HGB § 12; GmbHG §§ 60 Abs. 1 Nr. 2, 65 Abs. 1 S. 1; BeurkG § 39a
Zur Auflösung einer Ein-Personen-GmbH

1. Die Anmeldung einer aufgrund – formlos wirksamen – Auflösungsbeschlusses erfolgten Auflösung einer Ein-Personen-GmbH ist elektronisch in öffentlich beglaubigter Form zur Eintragung in das Handelsregister einzureichen.
2. Ist – wie hier – ein notariell beurkundetes Dokument oder eine öffentliche beglaubigte Abschrift einzureichen, so ist ein Dokument mit einem einfachen elektronischen Zeugnis nach § 39a BeurkG zu übermitteln, das entweder durch Scannen des Papierdokumentes oder durch Herstellen einer „elektronischen Leseabschrift“ kreiert werden kann.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.1.2020 – 3 Wx 52/19

 


Verfahrensrecht

 

FamFG §§ 108, 109 Abs. 1 Nr. 1
Zwangsvollstreckung einer sog. Brautgabe aufgrund iranischer Heiratsurkunde

1. Weder die in einer iranischen Heiratsurkunde beurkundete Vereinbarung der Eheleute über eine sog. Brautgabe, noch der von einer iranischen Behörde ausgestellte „Vollstreckungstitel“ auf Herausgabe ohne vorherige inhaltliche Sachprüfung erfüllt die Voraussetzungen einer anerkennungsfähigen Entscheidung im Sinne von § 108 Abs. 1 FamFG.
2. Zur spiegelbildlichen Prüfung der internationalen Zuständigkeit des iranischen Gerichts im Sinne von § 109 Abs. 1 Nr. 1 FamFG in einem Verfahren auf Herausgabe der Brautgabe.

OLG Celle, Beschl. v. 25.9.2020 – 10 WF 107/20

 


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