Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
GmbHG
§ 16 Abs. 1 S. 1
Einziehung eines nicht in der Gesellschafterliste ausgewiesenen
Geschäftsanteils
Eine Gesellschaft
mit beschränkter Haftung ist durch die negative
Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG nicht
gehindert, einen nach einem möglicherweise fehlgeschlagenen
Einziehungsversuch aus der Gesellschafterliste entfernten, aber
materiell bestehenden Geschäftsanteil aus einem in der Person
des materiell berechtigten Gesellschafters liegenden wichtigen
Grund einzuziehen.
BGH, Urt. v.
10.11.2020 – II ZR 211/19
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
GBO
§ 12 Abs. 1 S. 1; BGB §§ 2314, 2333, 2336 Abs. 2
Berechtigtes Interesse des Pflichtteilsberechtigten an der
Grundbucheinsicht gem. § 12 Abs. 1 GBO
Ein
Pflichtteilsberechtigter, der nach Eintritt des Erbfalls
erbrechtliche Ansprüche prüfen möchte, hat im Regelfall ein
berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch i. S. v. §
12 Abs. 1 GBO. Ein solches kann nur im Einzelfall ausnahmsweise
verneint werden. Für die Annahme eines Ausnahmefalles genügt ein
vom Erblasser angeordneter Pflichtteilsentzug nicht, wenn dessen
Wirksamkeit eher fernliegt.
OLG Zweibrücken,
Beschl. v. 12.8.2020 – 3 W 121/19
Familienrecht
BGB
§§ 516, 518 Abs. 2
Pflegeleistungen des Erben sprechen für Schenkung des Erblassers und
gegen Missbrauch der Vollmacht
Zur Beweislast und
Beweiswürdigung bei der Entnahme erheblicher Beträge durch
den pflegenden Vorsorgebevollmächtigten kurz vor dem Tod des
Vollmachtgebers.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)
OLG Hamm, Beschl. v.
22.9.2020 – 21 U 19/20
Erbrecht
GBO
§§ 29, 35 Abs. 1 S. 2 Var. 1; BGB § 2249; BeurkG § 13 Abs. 1 S. 1-3
Wirksamkeit eines Nottestaments trotz Fehlen von Verlesungsvermerk,
Genehmigung und Unterschrift des Erblassers
1. Ein „vor dem
Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters ... sowie den beiden
unabhängigen und nicht im Testament bedachten Zeugen ...“
errichtetes, von sämtlichen Beteiligten unterzeichnetes
„Nottestament vor dem Bürgermeister nach § 2249 BGB“ ist nicht
deshalb unwirksam, weil in der Niederschrift – entgegen der
Soll-Vorschrift des § 13 Abs. 1 Satz 2 BeurkG – der Vermerk
fehlt, dass das Testament dem Erblasser vorgelesen, von ihm
genehmigt und unterschrieben wurde.
2. Dem Antragsteller des Berichtigungsantrages aufgrund Erbfolge
kann das Grundbuchamt nicht im Wege der Zwischenverfügung aufgeben
(gar in der Form des § 29 GBO) nachzuweisen, dass die
gesetzliche Vermutung des § 13 Abs. 1 Satz 3 BeurkG nicht
widerlegt sei.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1.4.2020 – 3 Wx
12/20
Gesellschaftsrecht
HGB §
12; GmbHG §§ 60 Abs. 1 Nr. 2, 65 Abs. 1 S. 1; BeurkG § 39a
Zur Auflösung einer Ein-Personen-GmbH
1. Die Anmeldung
einer aufgrund – formlos wirksamen – Auflösungsbeschlusses
erfolgten Auflösung einer Ein-Personen-GmbH ist elektronisch in
öffentlich beglaubigter Form zur Eintragung in das
Handelsregister einzureichen.
2. Ist – wie hier – ein notariell beurkundetes Dokument oder
eine öffentliche beglaubigte Abschrift einzureichen, so ist ein
Dokument mit einem einfachen elektronischen Zeugnis nach § 39a
BeurkG zu übermitteln, das entweder durch Scannen des
Papierdokumentes oder durch Herstellen einer „elektronischen
Leseabschrift“ kreiert werden kann.
OLG Düsseldorf,
Beschl. v. 22.1.2020 – 3 Wx 52/19
Verfahrensrecht
FamFG
§§ 108, 109 Abs. 1 Nr. 1
Zwangsvollstreckung einer sog. Brautgabe aufgrund iranischer
Heiratsurkunde
1. Weder die in
einer iranischen Heiratsurkunde beurkundete Vereinbarung der
Eheleute über eine sog. Brautgabe, noch der von einer iranischen
Behörde ausgestellte „Vollstreckungstitel“ auf Herausgabe ohne
vorherige inhaltliche Sachprüfung erfüllt die Voraussetzungen
einer anerkennungsfähigen Entscheidung im Sinne von § 108 Abs. 1
FamFG.
2. Zur spiegelbildlichen Prüfung der internationalen
Zuständigkeit des iranischen Gerichts im Sinne von § 109 Abs. 1
Nr. 1 FamFG in einem Verfahren auf Herausgabe der Brautgabe.
OLG Celle, Beschl.
v. 25.9.2020 – 10 WF 107/20
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