Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Aktuelles
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Entscheidung der Woche
AktG
§ 179a
Keine analoge Anwendung von § 179a AktG auf GmbH im
Liquidationsstadium, wenn Veräußerung wesentlicher Teile des
Unternehmens bereits beschlossen wurde
§ 179a AktG ist auf
die GmbH nicht analog anzuwenden, wenn die Liquidation der
Gesellschaft und auch die Veräußerung wesentlicher Teile des
Unternehmens von der Gesellschafterversammlung bereits
beschlossen worden sind. Dann steht die Verletzung von Bestands-
und Vermögensinteressen der Gesellschafter in Bezug auf die
Fortführung des Geschäftsbetriebes nicht mehr in Frage.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)
OLG Brandenburg,
Urt. v. 29.3.2018 – 5 U 18/16
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB
§§ 158, 1093
Anforderungen an die Bestimmtheit eines aufschiebend bedingten
Wohnrechts
Die Einräumung eines
Wohnrechts unter der Voraussetzung, dass eine Wohnung von
bestimmten Personen nicht mehr bewohnt wird, stellt eine
hinreichend bestimmte aufschiebende Bedingung dar.
OLG Nürnberg,
Beschl. v. 17.7.2018 – 15 W 1291/18
ErbbauRG §§ 5 Abs. 2, 7 Abs. 2 u. 3
Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Eintragung
einer Zwangssicherungshypothek am Erbbaurecht
Ein Gläubiger, der
gegen einen Erbbauberechtigten einen Pfändungs- und
Überweisungsbeschluss erwirkt hat, kann vom
Grundstückseigentümer die Zustimmung zur Eintragung einer
Zwangssicherungshypothek dann nicht mehr verlangen, wenn der
Erbbauberechtigte zwischenzeitlich sein Erbbaurecht wirksam auf
einen Dritten übertragen hat.
OLG Rostock, Beschl.
v. 24.5.2018 – 3 W 146/17
Erbrecht
BGB
§§ 2100, 2108 Abs. 2
Übertragung der Nacherbenanwartschaftsrechte; Angabe im Erbschein
Der Angabe der
Nacherbschaft im Erbschein bedarf es nicht, wenn die durch sie
bedingte Beschränkung des Vorerben gegenstandslos ist, weil der
Vorerbe die Anwartschaft des Nacherben durch Rechtsgeschäft
unter Lebenden erworben hat (Anschluss an Senat, Beschluss vom
11. Juni 1990, 2 Wx 9/90).
OLG Köln, Beschl. v.
22.11.2017 – 2 Wx 219/17
Steuerrecht
EStG
§§ 4 Abs. 4, 9b Abs. 1, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 u. Abs. 2; UStG § 15
Abs. 4
WEG als gewerbliche Mitunternehmerschaft bei Betrieb eines
Blockheizkraftwerkes
1. Die
Wohnungseigentümergemeinschaft als Rechtssubjekt i. S. des § 10
Abs. 6 Satz 1 WoEigG kann eine gewerbliche Mitunternehmerschaft
i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG begründen, für die ein
Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
AO durchzuführen ist.
2. Es bedarf nicht der Annahme einer konkludent errichteten GbR,
wenn die gewerbliche Tätigkeit der
Wohnungseigentümergemeinschaft innerhalb des in § 10 Abs. 6 Satz
1 WoEigG vorgegebenen Verbandszwecks liegt (hier bei dem Betrieb
eines Blockheizkraftwerks).
BFH, Urt. v.
20.9.2018 – IV R 6/16
Notarrecht/Verfahrensrecht
BeamtStG § 54 Abs. 4; BNotO § 7 Abs. 3 S. 2
Kriterien für die Zuweisung von Notarassessoren
1. Die nach § 7 Abs.
3 S. 2 BNotO vorzunehmende Überweisung des Notarassessors stellt
eine Organisationsmaßnahme und keinen Verwaltungsakt dar.
2. Bei der Zuweisung sind auch die sich aus der Lage des
Wohnortes für den Betroffenen und dessen Familie ergebenden
Belastungen zu berücksichtigen. Eine Versetzung wird aber
regelmäßig nicht dadurch gehindert, dass der Notarassessor und
seine Familie den Lebensmittelpunkt aufgeben oder
wöchentliches Pendeln zwischen Familienwohnort und Dienstort in
Kauf nehmen müssen. Etwas anderes gilt nur bei schwerwiegenden
persönlichen Gründen oder außergewöhnlichen Härten. Die
Schwangerschaft der Ehefrau reicht hierfür nicht aus. (Leitsätze
der DNotI-Redaktion)
OLG Naumburg,
Beschl. v. 30.8.2017 – Not 1/17
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