2. - 6. Juli 2018

Neu auf der DNotI-Homepage
2. - 6. Juli 2018

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
 


Entscheidung der Woche

 

ZPO §§ 800 Abs. 1, 727, 750 Abs. 1
Rechtsnachfolgeklausel bei dinglicher Unterwerfungserklärung nach § 800 Abs. 1 ZPO nicht entbehrlich

Die im Grundbuch eingetragene dingliche Unterwerfungserklärung nach § 800 Abs. 1 ZPO macht, wenn die Vollstreckung aus einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld gegen den späteren Eigentümer des Grundstücks betrieben werden soll, eine Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO nicht entbehrlich.

BGH, Beschl. v. 12.4.2018 – V ZB 212/17

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB § 311b Abs. 1; ZVG § 90
Formbedürftigkeit der Verpflichtungserklärung zur Gebotsabgabe des Treuhänders in der Zwangsversteigerung und Heilungsmöglichkeit

1. NV: Die Verpflichtungserklärung des Treuhänders, in der Zwangsversteigerung eines Grundstücks ein Gebot abzugeben, bedarf der notariellen Beurkundung.
2. NV: Der Formmangel wird geheilt, wenn der Treuhänder in der Zwangsversteigerung den Zuschlag erhält.

BFH, Urt. v. 8.11.2017 – IX R 25/16

 

BGB § 894
Keine Feststellung der dinglichen Rechtslage durch Urteil über Grundbuchberichtigungsanspruch

Mit dem Urteil über den Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB wird die dingliche Rechtslage weder im Sinne des erfolgreichen Klägers noch im Sinne des erfolgreichen Beklagten festgestellt.

BGH, Urt. v. 9.2.2018 – V ZR 299/14

 

EGBGB Artt. 233 § 11 Abs. 5 S. 1 u. 2 Nr. 2, 233 § 14; FamFG §§ 68 Abs. 3 S. 2, 117 Abs. 3, 266; ZPO § 114
Voraussetzungen des Miteigentums der Ehegatten an Bodenreformland

1. Voraussetzung des Miteigentums der Ehegatten ist nach Art. 233 § 11 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EGBGB, dass der Eigentümer im maßgeblichen Zeitpunkt am 15. März 1990 verheiratet war und die Ehe dem gesetzlichen Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft des § 13 FGB der DDR unterlag und dass der andere Ehegatte den 22. Juli 1992 erlebt (Abs. 5 Satz 1).
2. Der Erwerb der Miteigentümerstellung des Ehegatten unterliegt nicht der Verjährung gemäß Art. 233 § 14 EGBGB, da sie kraft gesetzlicher Regelung eintritt ( "so sind diese Person und ihr Ehegatte ...", § 11 Abs. 5 Satz 1).

OLG Jena, Beschl. v. 16.4.2018 – 1 UF 251/17

 

GBO §§ 19, 22, 29; BGB § 1026
Nachweis der Hinderung an der Ausübung einer Grunddienstbarkeit

Zu den Anforderungen an den Nachweis, dass der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit – hier: Geh- und Fahrrecht sowie Giebel- und Abwasserrecht – an der Ausübung der Dienstbarkeit auf dem betreffenden Teil des belasteten Grundstücks gehindert ist.

OLG Saarbrücken, Beschl. v. 20.2.2015 – 5 W 89/17

 


Erbrecht

 

BGB §§ 195, 199, 271, 273, 280 Abs. 1, 670, 1006, 2039, 2202, 2219, 2218, 2221
Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers; Schadensersatzanspruch gegen Testamentsvollstrecker

1. Der Testamentsvollstrecker kann die von ihm für angemessen erachtete Vergütung grundsätzlich dem Nachlass selbst entnehmen, wobei er allerdings das Risiko trägt, dass der entnommene Betrag nicht der tatsächlich geschuldete ist.
2. Die Teilnahme an den Begutachtungen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Testamentsvollstreckers.
3. Zur Hausratseigenschaft eines PKW. (Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG München, Urt. v. 15.11.2017 – 20 U 5006/16

 


Newsletter abbestellen

Datenschutzerklärung

Kontakt (E-Mail)

Newsletter DNotI-Homepage
Herausgeber: Deutsches Notarinstitut (DNotI), Gerberstr. 19, 97070 Würzburg
Tel.: (+49) (931) 35576-0 - Fax: (+49) (931) 35576-225
E-Mail:
dnoti@dnoti.de - Internet: www.dnoti.de
Verantwortlicher Schriftleiter: Notar a. D. Dr. Johannes Weber