Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BGB
§§ 883 Abs. 1, 2301 Abs. 1
Keine Vormerkungsfähigkeit einer Schenkung auf den Todesfall
Ein Anspruch aus
einem Schenkungsversprechen unter der Bedingung, dass der
Beschenkte den Schenker überlebt, ist zu Lebzeiten des Schenkers
nicht vormerkbar. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)
OLG Düsseldorf,
Beschl. v. 15.5.2020 – 3 Wx 64/20
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
WEG
§§ 24 Abs. 4 S. 2, 26 Abs. 1
Information der Wohnungseigentümer über Bewerber bei Neubestellung
eines Verwalters
Bei der
Neubestellung eines Verwalters ist es regelmäßig geboten, den
Wohnungseigentümern die Angebote der Bewerber oder jedenfalls
deren Namen und die Eckdaten ihrer Angebote innerhalb der
Einladungsfrist des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG zukommen zu lassen.
BGH, Urt. v.
24.1.2020 – V ZR 110/19
Öffentliches Recht
BauGB §§ 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 u. 6, 28 Abs. 2 S. 1; BauNVO § 4a
Maßgeblicher Zeitpunkt für Ausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde
1. Aus dem
maßgeblichen materiellen Recht ergibt sich, dass maßgeblicher
Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausübung eines
Vorkaufsrechts nicht jener des Widerspruchsbescheids, sondern
jener der Ausübungsverfügung ist.
2. Mit illegalen Anlagen bebaute Grundstücke sind unbebaut im
Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 u. 6 BauGB.
3. Es gibt keine faktischen besonderen Wohngebiete.
VG Stuttgart, Urt.
v. 28.4.2020 – 2 K 1289/19
BauGB
§§ 127 Abs. 2 Nr. 1 u. 4, 129 Abs. 1 S. 1, 130 Abs. 2 S. 3, 131 Abs.
1 S. 1
Zerfallen einer einheitlichen Erschließungsanlage in unterschiedlich
zu behandelnde Einzelanlagen
1. Eine nach
natürlicher Betrachtungsweise einheitliche Erschließungsanlage
kann in erschließungsbeitragsrechtlich unterschiedlich zu
behandelnde Einzelanlagen zerfallen, wenn sie nur auf einer
Teilstrecke im Sinne von § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zum Anbau
bestimmt ist (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 6. Dezember
1996 – 8 C 32.95 – BVerwGE 102, 294 ff.). Dies gilt auch in
Fällen, in denen die angrenzenden Grundstücke zwar bebaubar
sind, die Erschließungsanlage aber nach den Festsetzungen eines
Bebauungsplans nicht das hergibt, was für die zulässige bauliche
Nutzung an Erschließung erforderlich ist.
2. Unbeschadet dessen kann eine nicht zum Anbau bestimmte
Teilstrecke, die im Wesentlichen aus unselbständigen Parkflächen
im Sinne von § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB besteht, dann
beitragsfähig sein, wenn diese erforderlich sind, um die durch
die zum Anbau bestimmte Teilstrecke erschlossenen Bauflächen
entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen (§ 129
Abs. 1 Satz 1 BauGB).
BVerwG, Urt. v.
6.2.2020 – 9 C 9.18
KAG NRW §§ 6, 8
Beitragserhebung für Erneuerung der Straßenentwässerung
Es bestehen keine
Bedenken gegen die Gültigkeit einer Ausbaubeitragssatzung, nach
der unbebaute Außenbereichsgrundstücke nicht in die Verteilung
des für die Oberflächenentwässerung einer Straße angefallenen
Aufwands einbezogen werden. Denn der Gebrauchswert eines
unbebauten Außenbereichsgrundstücks wird im Gegensatz zum
Gebrauchswert eines auf jederzeitige und bequeme Erreichbarkeit
angewiesenen baulich oder gewerblich genutzten Grundstücks
dadurch, dass die erschließende Straße entwässert wird,
praktisch gar nicht oder so minimal gesteigert, dass ein Absehen
von der Einbeziehung solcher Grundstücke in die Verteilung vom
satzungsgeberischen Ermessen gedeckt ist.
OVG
Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.3.2020 – 15 A 1983/18
KAG
NRW § 8 Abs. 2
Gehwege im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts
1. Zu den Gehwegen
im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts zählen grundsätzlich die
den Fußgängern und Fußgängerinnen vorbehaltenen Flächen. Dabei
sind Mischnutzungen unschädlich, wenn und soweit die Nutzung
durch Fußgänger und Fußgängerinnen bei typisierender Betrachtung
überwiegt.
2. Durch eine ausschließlich straßenverkehrsrechtliche Regelung
(Verkehrszeichen Nr. 315 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO)
verlieren die zum aufgesattelten Parken zulässigerweise
nutzbaren Flächen weder ihre beitragsrechtliche Eigenschaft als
Gehweg auf der einen noch als Fahrbahn auf der anderen Seite.
OVG
Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 4.2.2020 – 15 A 1621/17
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