Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
ErbStG § 15 Abs. 1
Steuerklasse beim Erwerb vom leiblichen Vater, der nicht auch
rechtlicher Vater ist
Beim Erwerb eines
Kindes von seinem leiblichen Vater, der nicht auch der
rechtliche Vater ist (biologischer Vater), findet die
Steuerklasse III Anwendung.
BFH, Urt. v.
5.12.2019 – II R 5/17
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB
§§ 133, 157; StromGVV § 2 Abs. 2; NDAV § 5
Realofferte bei Stromzähler in Mietwohnung
Wird der
Stromverbrauch einer in einem Mehrparteienhaus gelegenen und
vermieteten Wohnung über einen Zähler erfasst, der
ausschließlich dieser Wohnung zugeordnet ist, richtet sich die
in der Bereitstellung von Strom liegende Realofferte des
Versorgungsunternehmens regelmäßig nicht an den Hauseigentümer,
sondern an den Mieter, welcher durch die seinerseits erfolgte
Stromentnahme das Angebot konkludent annimmt (im Anschluss an
Senatsurteile vom 2. Juli 2014 – VIII ZR 316/13, BGHZ 202, 17
Rn. 14 und vom 22. Juli 2014 – VIII ZR 313/13, BGHZ 202, 158 Rn.
21).
BGH, Urt. v.
27.11.2019 – VIII ZR 165/18
GBO §
38; StPO § 111k Abs. 1 S. 1
Arrestanordnung des Finanzamts
Ersucht die
Strafverfolgungsbehörde (hier: Finanzamt für Steuerstrafsachen
und Steuerfahndung) das Grundbuchamt um die Eintragung einer
Sicherungshypothek zum Vollzug einer nach den Vorschriften der
Strafprozessordnung erlassenen Arrestanordnung, reicht es aus,
wenn das formgerechte Ersuchen an das Grundbuchamt gesandt wird;
es ist nicht erforderlich, dass die Arrestanordnung vorgelegt
wird.
BGH, Beschl. v.
21.11.2019 – V ZB 75/18
GBO
§§ 71 Abs. 1, 82 S. 1; FamFG §§ 26, 35; BGB § 2205 S. 1
Ermittlung des Verpflichteten nach § 82 GBO durch das Grundbuchamt
1. Die Verpflichtung
zur Stellung eines Berichtigungsantrags gemäß § 82 GBO kann mit
der Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO angefochten werden
(Abgrenzung zu Senat FGPrax 2013, 109 und FGPrax 2010,
122).
2. Das Grundbuchamt hat im Wege der ihm gemäß § 26 FamFG
obliegenden Amtsermittlung zum einen die Eigenschaft des
Verpflichteten als Eigentümer bzw. Testamentsvollstrecker und
zum anderen die Erbfolge für das betroffene Grundstück
festzustellen.
OLG München, Beschl.
v. 16.1.2020 – 34 Wx 534/19
Familienrecht
AufenthG §§ 2 Abs. 1, 60 Abs. 5 u. 7, 85a Abs. 1; BGB §§ 1597a Abs.
2 S. 1 u. Abs. 3 S. 1, 1598 Abs. 1 S. 2
Aussetzung einer Beurkundung bei missbräuchlicher
Vaterschaftsanerkennung
1. Hat die
beurkundende Stelle die Beurkundung gem. § 1597a Abs. 2 Satz 1
BGB ausgesetzt und das weitere Verfahren der Ausländerbehörde
übergeben, kann sie von dieser Entscheidung nicht Abstand
nehmen.
2. §§ 1597a Abs. 3 Satz 1, 1598 Abs. 1 Satz 2 BGB hindern eine
wirksame Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung auch durch die
aussetzende Stelle selbst.
OVG
Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.11.2019 – OVG 11 S 68.19
Erbrecht
GBO §
35 Abs. 1; BGB § 2087
Vorlageverlangen des Grundbuchamtes bzgl. Erbschein
Fehlen dem
Grundbuchamt Aufklärungsmöglichkeiten, ob das Testament eine
Erbeinsetzung oder lediglich ein Vermächtnis anordnet, kann es
die Vorlage eines Erbscheins verlangen.
OLG Naumburg,
Beschl. v. 27.8.2019 – 12 Wx 31/19
|