Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links. Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BauGB § 11 Abs. 2 S. 1 Grundstücksverkauf durch Gemeinde zum Verkehrswert; Aufzahlungsverpflichtung des Erwerbers bei Weiterverkauf Verkauft eine Gemeinde im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages ein von dem Erwerber mit einem Eigenheim zu bebauendes Grundstück zum Verkehrswert, verstößt eine Regelung, die dem Erwerber eine von einer Verkehrswertsteigerung des Grundstücks unabhängige Zuzahlung bei dessen Weiterverkauf innerhalb von acht Jahren nach Errichtung des Eigenheims auferlegt, gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung. BGH, Urt. v. 20.4.2018 – V ZR 169/17
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB §§ 2231, 2232, 2247; GBO §§ 22, 35 Abs. 1; ZPO § 415 Abs. 1 Zivilprozessuale Legaldefinition der „öffentlichen Urkunde“ gilt auch in Grundbuchsachen Die in die zivilprozessualen Bestimmungen eingebettete Legaldefinition des Begriffs der öffentlichen Urkunde gilt auch in Grundbuchsachen (Anschluss an BGH NJW 1957, 1673). OLG München, Beschl. v. 25.7.2018 – 34 Wx 174/18
GBO §§ 19, 29 Abs. 1 S. 1, 47 Abs. 1 u. 2 Rechtsfähigkeit der società semplice italienischen Rechts im Grundbuchverfahren Die società semplice (einfache Gesellschaft) italienischen Rechts ist (im Grundbuchverfahren) rechtsfähig. KG Berlin, Beschl. v. 28.11.2017 – 1 W 400/15
Familienrecht
BGB §§ 138, 207 Abs. 1 S. 1, 242, 1381 Abs. 1 Anpassung und Inhaltskontrolle von Eheverträgen; Rechtsmissbrauchskontrolle a) Mit der Anpassung von Eheverträgen unter dem Gesichtspunkt der Rechtsmissbrauchskontrolle (§ 242 BGB) sollen ehebedingte Nachteile ausgeglichen werden; sind solche Nachteile nicht vorhanden oder bereits vollständig kompensiert, dient die richterliche Ausübungskontrolle nicht dazu, dem durch den Ehevertrag belasteten Ehegatten zusätzlich entgangene ehebedingte Vorteile zu gewähren und ihn dadurch besser zu stellen, als hätte es die Ehe und die mit der ehelichen Rollenverteilung einhergehenden Dispositionen über Art und Umfang seiner Erwerbstätigkeit nicht gegeben (Fortführung von Senatsbeschlüssen vom 8. Oktober 2014 – XII ZB 318/11 – FamRZ 2014, 1978 und vom 27. Februar 2013 – XII ZB 90/11, FamRZ 2013, 770). b) Zur Anwendung von § 1381 Abs. 1 BGB bei Unterhaltsüberzahlungen. BGH, Beschl. v. 20.6.2018 – XII ZB 84/17
BGB §§ 1896 Abs. 1 u. 2, 1897 Abs. 4 S. 1 Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers abweichend vom Vorschlag des volljährigen Betreuten Zu den Voraussetzungen, unter denen nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen Betreuten abgewichen werden darf (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 – XII ZB 222/17 – FamRZ 2018, 55). BGH, Beschl. v. 9.5.2018 – XII ZB 553/17
Erbrecht BGB §§ 2079, 2265, 2269 Zur Annahme einer Wechselbezüglichkeit und zur Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten 1. Es liegt nahe, dass jeder Ehegatte die Enterbung der eigenen Kinder für den ersten Todesfall in Wechselwirkung dazu sieht, dass nicht nur er selbst (was ihm im Fall des Erstversterbens nichts nützt), sondern auch der andere Ehegatte im Gegenzug dafür als Schlusserben des beiderseitigen Vermögens die Kinder einsetzt. 2. Voraussetzung eines Übergehens i. S. d. § 2079 BGB ist, dass der Erblasser den Pflichtteilsberechtigten, den er in der letztwilligen Verfügung nicht bedacht hat, auch nicht von der Erbfolge ausschließen wollte. (Leitsätze der DNotI-Redaktion) KG, Beschl. v. 24.5.2017 – 6 W 100/16
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