11. - 15. Dezember 2017

Neu auf der DNotI-Homepage
11. - 15. Dezember 2017

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
 

Entscheidung der Woche

 

BGB §§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 311b Abs. 1
Abbruch von Vertragsverhandlungen vor Beurkundung und Treuepflichtverletzung

a) Es stellt keine besonders schwerwiegende Treuepflichtverletzung des (potentiellen) Verkäufers eines Grundstücks dar, wenn er – bei wahrheitsgemäßer Erklärung seiner Abschlussbereitschaft – dem Kaufinteressenten nicht offenbart, dass er sich vorbehält, den Kaufpreis zu erhöhen. Eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen scheidet deshalb aus.
b) Der (potentielle) Verkäufer haftet auch dann nicht auf Schadensersatz, wenn er zu einem Zeitpunkt Abstand von dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages nimmt, zu dem er weiß, dass der Kaufinteressent im Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages bereits einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen hat.

BGH, Urt. v. 13.10.2017 – V ZR 11/17

 

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 812 Abs. 1 S. 1, 1191, 1922 Abs. 1; ZVG § 114; ZPO § 767; InsO §§ 91 Abs. 1, 143 Abs. 1 S. 1
Einredemöglichkeit aus dem Sicherungsvertrag nach Übertragung eines grundschuldbelasteten Grundstücks

Wird der Erwerber eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks aus der Grundschuld in Anspruch genommen, ist er nicht befugt, Einreden aus dem Sicherungsvertrag zu erheben, wenn der Rückgewähranspruch nicht auf ihn übertragen worden ist.

BGH, Urt. v. 19.10.2017 – IX ZR 79/16

 

BGB §§ 873, 890 Abs. 2, 925, 927, 928, 1131, 1192, 1199; GBO §§ 6, 16 Abs. 2, 71, 78 Abs. 2, 143 Abs. 3;
ErbbauVO §§ 1, 11, 12
Bestandteilszuschreibung eines mit Erbbaurecht belasteten Grundstücks

Die Bestandteilszuschreibung des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks zu dem Erbbaurecht ist zulässig (entgegen KG DNotZ 2011, 283 ff.).

OLG Jena, Beschl. v. 6.11.2017 – 3 W 344/17

 

BGB § 1019
Zulässigkeit der Bestellung einer globalen Grunddienstbarkeit für Vielzahl herrschender und zugleich dienender Grundstücke

Die Bestellung einer globalen Grunddienstbarkeit für eine Vielzahl von herrschenden und zugleich dienenden Grundstücken in einem Baugebiet, die unabhängig von der tatsächlichen baulichen Ausgestaltung der betroffenen Grundstücke pauschal eine Vielzahl von Nutzungsberechtigungen umfasst, steht mit der zwingenden Vorschrift des § 1019 BGB nicht in Einklang, wenn die Vorteilhaftigkeit der einzelnen Nutzungsbefugnis für das jeweilige herrschende Grundstück nicht festgestellt werden kann.

OLG Hamm, Beschl. v. 13.7.2017 – 15 W 248/17

 


Erbrecht

 

GBO §§ 19, 20, 29 Abs. 1, 71 Abs. 1, 73; FamFG § 10 Abs. 2 S. 1; BGB §§ 181, 2205 S. 2 u. 4, 2208, 2210, 2222, 2224 Abs. 1 S. 3, 2365, 2368 Abs. 3
Berücksichtigung eines Wertgutachtens bei Bewertung der Kenntnis des Testamentsvollstreckers bzgl. Teilunentgeltlichkeit einer Verfügung

Ist zum Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers, der ein Insichgeschäft tätigt und in einem Näheverhältnis zum Miterwerber steht, ein Wertgutachten vorgelegt, nach dem der Verkaufspreis bestimmt wurde, ist dies vom Grundbuchamt bei der Frage zu berücksichtigen, ob der Testamentsvollstrecker eine Teilunentgeltlichkeit der Verfügung kannte oder erkennen musste.

OLG München, Beschl. v. 16.11.2017 – 34 Wx 266/17

 


Gesellschaftsrecht

 

GmbHG §§ 9c, 15 Abs. 4, 43 Abs. 2, 53 Abs. 2, 55 Abs. 1, 57 Abs. 1, 57a, 78; BGB § 139; GWB a. F. § 42 Abs. 1
Heilung des Formmangels einer Übernahmeerklärung

1. Nach der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister kann ein Mangel der Form der Übernahmeerklärung nicht mehr mit Erfolg gerügt werden.
2. Der Verstoß eines Rechtsgeschäfts gegen das Vollzugsverbot führte auch unter der Geltung von § 41 Abs. 1 GWB in der Fassung der 7. GWB-Novelle nicht zu dessen Nichtigkeit, sondern nur zur schwebenden Unwirksamkeit.

BGH, Urt. v. 17.10.2017 – KZR 24/15

 


Öffentliches Recht

 

ThürDSchG § 30
Gemeindliches Vorkaufsrecht bei Veräußerung/Verkauf eines Erbbaurechts

§ 30 Abs. 3 Satz 2 ThürDSchG bewirkt eine Grundbuchsperre; das Grundbuchamt darf den Grundstückserwerber daher nur als Eigentümer eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist. Das gemeindliche Vorkaufsrecht nach § 30 ThürDSchG kann auch bestehen, wenn Gegenstand des Kauf- und Veräußerungsvertrages ein Erbbaurecht ist.

OLG Jena, Beschl. v. 28.9.2017 – 3 W 321/17

 


Steuerrecht

 

GrEStG §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1, 13 Abs. 1 Nr. 1; AO §§ 5, 44 Abs. 1, 85, 121, 219 S. 1
Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Erwerbsvorgang

Der Veräußerer schuldet in den Fällen des einheitlichen Erwerbsvorgangs die Grunderwerbsteuer in voller Höhe auch dann, wenn nicht er selbst, sondern ein Dritter zivilrechtlich zur Gebäudeerrichtung verpflichtet ist.

BFH, Urt. v. 30.8.2017 – II R 48/15

 


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