Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links. Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis. Immobilienrecht/allg. Zivilrecht BGB §§ 93, 94, 97, 98, 1120; ZVG § 55 Abs. 2 Photovoltaikanlage als wesentlicher Bestandteil oder Zubehör eines Grundstücks Eine sogenannte Aufdachsolaranlage, die auf dem Dach eines Wohngebäudes montiert ist, zu dessen Stromversorgung sie nicht beiträgt, stellt weder einen (wesentlichen) Bestandteil noch Zubehör des Grundstücks bzw. des Gebäudes dar, wenn sie ohne einen unverhältnismäßigen Aufwand und ohne Verursachung von Beschädigungen vom Gebäude getrennt und andernorts wieder installiert werden kann. OLG Nürnberg, Endurt. 10.10.2016 – 14 U 1168/15
BGB §§ 133, 157, 242 Auslegung einer Bestimmung der Bezugsberechtigung durch den Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung Zur Auslegung einer Bestimmung der Bezugsberechtigung mit den Worten „Eltern, bei Heirat Ehegatte“ durch den Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung. OLG Hamm, Beschl. v. 13.5.2016 – 20 W 20/16
VO (EU) Nr. 1215/2012 Art. 24 Nr. 1; VO Nr. 44/2001 Art. 22 Nr. 1; AEUV Art. 267 Gerichtliche Zuständigkeit bei einer Klage auf Aufhebung eines Schenkungsvertrags über ein Grundstück wegen Geschäftsunfähigkeit des Schenkenden und auf Löschung der das Eigentumsrecht des Beschenkten betreffenden Eintragungen aus dem Grundbuch 1. Die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sind dahin auszulegen, dass eine Klage auf Aufhebung eines Schenkungsvertrags über ein Grundstück wegen Geschäftsunfähigkeit des Schenkenden nicht nach Art. 24 Nr. 1 dieser Verordnung in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats fällt, in dem das Grundstück belegen ist, sondern in die besondere Zuständigkeit nach Art. 7 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung. 2. Eine Klage auf Löschung der das Eigentumsrecht des Beschenkten betreffenden Eintragungen aus dem Grundbuch fällt in die ausschließliche Zuständigkeit nach Art. 24 Nr. 1 der Verordnung. EuGH, Urt. v. 16.11.2015 – C-417/15
BGB §§ 1191, 305c Formularmäßige Erweiterung des Sicherungszwecks einer Grundschuld ohne Veranlassung durch eine konkrete Darlehensgewährung Die formularmäßige Erweiterung des Sicherungszwecks einer zwei Jahre zuvor zur Sicherung einer bestimmten Drittverbindlichkeit bestellten Grundschuld auf bestehende und künftige Verbindlichkeiten mehrerer Dritter ist nicht schon deshalb überraschend, weil sie nicht durch eine konkrete Darlehensgewährung veranlasst ist. BGH, Urt. v. 24.11.2016 – IX ZR 278/14
Erbrecht
BGB §§ 185 Abs. 1 u. 2 S. 1 Var. 2, 1829 Abs. 1, 1984, 2202 Abs. 1 u. Abs. 2 S. 1; FamFG § 40 Abs. 2 S. 1 Wirksamwerden einer unwirksamen Verfügung eines Testamentsvollstreckers vor Amtsantritt § 185 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 BGB (Konvaleszenz) ist weder direkt noch analog anwendbar auf eine unwirksame Verfügung eines Testamentsvollstreckers vor Amtsantritt. Daher wird die vor Amtsantritt getroffene unwirksame Verfügung des zum Testamentsvollstrecker Ernannten nicht dadurch wirksam, dass dieser später das Amt annimmt und damit die Verfügungsbefugnis erlangt. OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.9.2016 – 15 W 509/16
Notarrecht/Verfahrensrecht
BGB § 1191; ZPO § 767 Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis einer Vollstreckungsabwehrklage Erhebt der Schuldner während eines laufenden, aufgrund einer Sicherungsgrundschuld betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens eine Vollstreckungsabwehrklage, die er auf die Verjährung eines Teils der Grundschuldzinsen stützt, kann das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise zu verneinen sein. Dies setzt voraus, dass der Gläubiger nicht wegen der verjährten Zinsen vollstreckt; ferner müssen Indizien vorliegen, die in einer Gesamtwürdigung den sicheren Schluss erlauben, dass die Vollstreckungsabwehrklage ausschließlich prozesszweckfremden Zielen dient. BGH, Urt. v. 21.10.2016 – V ZR 230/15
ZVG § 146; ZPO §§ 750 Abs. 1, 766 Heilung der fehlenden Zustellung des Vollstreckungstitels durch Nachholung Fehlt es bei der Anordnung des Zwangsverwaltungsverfahrens an einer wirksamen Zustellung des Vollstreckungstitels, kann der Mangel durch Nachholung der Zustellung geheilt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen für die Anordnung der Zwangsverwaltung weiterhin vorliegen. BGH, Beschl. v. 27.10.2016 – V ZB 48/15
ZPO § 1062 Abs. 1 Nr. 2 Aufhebung der Geltung einer Schiedsvereinbarung für den betreffenden Streitgegenstand durch einvernehmliche Anrufung eines staatlichen Gerichts 1. Durch einvernehmliche Anrufung eines staatlichen Gerichts wollen die Parteien einer Schiedsvereinbarung deren Geltung regelmäßig allein für den betreffenden Streitgegenstand aufheben. 2. Jedenfalls dann, wenn das staatliche Gericht in einer Streitigkeit zwischen einem ausgeschiedenen Gesellschafter und der Gesellschaft, die sich aus einer separaten Ausscheidensvereinbarung ergibt, einvernehmlich angerufen wird, folgt daraus regelmäßig kein Indiz, die Schiedsklausel eines Gesellschaftsvertrags dahin auszulegen, sie solle allgemein keine Anwendung auf nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft entstandene Streitigkeiten finden. BGH, Beschl. v. 7.7.2016 – I ZB 45/15
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