Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links. Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis. Entscheidung der Woche
BeurkG § 17 Abs. 2a Wartefrist bei Verträgen zwischen Verbrauchern § 17 Abs. 2a Satz 2 BeurkG findet ausschließlich auf Verbraucherverträge Anwendung. OLG Celle, Urt. v. 1.12.2017 – Not 13/17
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht GBO § 20; GrEStG §§ 1, 22 Abs. 1; FamFG §§ 38 Abs. 3 S. 3, 70 Abs. 2 Zur Prüfung der Grunderwerbsteuerpflicht und der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Grundbuchamt 1. Das Grundbuchamt hat in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob der Erwerbsvorgang seiner Art nach dem Grunderwerbssteuergesetz unterliegen kann und ob sich die vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung auf die durch die beantragte Eintragung zu vollziehende Veräußerung des Grundstücks bezieht. 2. Leidet die Unbedenklichkeitsbescheinigung dagegen an Ungenauigkeiten, die den Kreis der Steuerpflichtigen betreffen, oder bestehen Widersprüche zu den in der Bescheinigung in Bezug genommenen notariellen Urkunden, hindert dies den Vollzug der Auflassung nicht. OLG Köln, Beschl. v. 3.8. 2017 – 2 Wx 179/17
GBO §§ 20, 29 Abs. 1, 35, 71 Abs. 1, 73; BGB §§ 873 Abs. 1, 925 Abs. 1, 2203, 2205 S. 2 u. 3, 2211, 2368 Nachweis der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Grundbuchamt Zum Nachweis der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Grundbuchamt. OLG München, Beschl. v. 7.11.2017 – 34 Wx 321/17
Internationales Privatrecht
BGB § 1560 S. 1; FamFG §§ 43, 81, 396; EGBGB Artt. 11, 14, 15; CCIV Artt. 162, 215, 2699 Formvoraussetzungen der Eintragung einer Güterstandsvereinbarung nach italienischem Recht 1. Die Formanforderungen an die Eintragung einer Güterstandsvereinbarung nach italienischem Recht in das deutsche Güterrechtsregister richten sich nach Art. 11 Abs. 1 EGBGB nach dem Geschäftsrecht oder dem Ortsrecht. 2. Der Antrag nach § 1560 Satz 1 BGB auf Eintragung einer güterrechtlichen Vereinbarung in das Güterrechtsregister hat materiell-rechtlichen Inhalt. OLG Köln, Beschl. v. 3.7.2017 – 2 Wx 132/17 – 2 Wx 134/17
Steuerrecht
EStG §§ 5a Abs. 1 u. 5, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1; AO §§ 42, 179, 182 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 lit. a Tonnagebesteuerung bei nur kurzfristiger Kommanditistenstellung 1. Mitunternehmer kann auch sein, wer einen Anteil an einer Personengesellschaft erwirbt, um ihn kurze Zeit später weiterzuveräußern. 2. Ermittelt die Personengesellschaft ihren Gewinn gemäß § 5a EStG nach der Tonnage, umfasst der pauschal ermittelte Betrag auch Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen unabhängig von der Beteiligungsdauer. Ein Gestaltungsmissbrauch ist in der Nutzung der Abgeltungswirkung für Veräußerungsgewinne nach kurzer Beteiligungsdauer nicht zu sehen. BFH, Urt. v. 22.6.2017 – IV R 42/13
EStG §§ 15, 17, 18 Abs. 1 Nr. 1; AO § 14 S. 3 Steuerliche Behandlung wiederholter Gründungen und Veräußerungen sog. Vorratsgesellschaften Die wiederholte Gründung und Veräußerung von sog. Vorratsgesellschaften – hier: Gründung und Veräußerung von insgesamt 40 GmbHs – überschreitet die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung. BFH, Urt. v. 27.6.2017 – IX R 3/17
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