07. Mai 2020

Regierungsentwurf für ein "Corona-Steuerhilfegesetz"

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem insbesondere die steuerlichen Rückwirkungszeiträume in § 9 S. 3 und § 20 Abs. 6 S. 1 und S. 3 Umwandlungssteuergesetz vorübergehend verlängert werden. So soll ein Gleichlauf mit der Verlängerung des Rückwirkungszeitraums in § 17 Abs. 2 S. 4 UmwG hergestellt werden. Der Regierungsentwurf kann hier abgerufen werden.