12. November 2019

Reform der Grundsteuer

Der Bundesrat hat der Reform der Grundsteuer zugestimmt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung kann damit in Kraft treten. Er kann unter diesem Link abgerufen werden. Die neuen Berechnungsmethoden gelten ab dem Jahr 2025. Mit der Reform ging auch eine Änderung des Grundgesetzes einher. In Art. 72 Abs. 3 GG wurde als neue Nr. 7 eingefügt „die Grundsteuer“. Das hat zufolge, dass die Länder abweichende Bewertungsregelungen treffen können.