05. Februar 2020

Referentenentwurf zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes vorgelegt. Es wird eine grundlegende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes vorgeschlagen. Unter anderem ist vorgesehen, die Sondereigentumsfähigkeit auf Freiflächen zu erstrecken, die Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft zu erweitern und Beschlüsse aufgrund rechtsgeschäftlicher Öffnungsklauseln ins Grundbuch einzutragen. Darüber hinaus sollen bauliche Veränderungen insb. bezüglich Elektromobilität, Barrierefreiheit und Einbruchsschutz erleichtert werden.

Der Referentenentwurf kann auf der Seite des BMJV abgerufen werden.