16. August 2018

Neue Musterformulierungen der KfW für „Schutzklauseln“ in Immobilienkaufverträgen

Vereinbarung über die Einhaltung des Energieeffizienz-Niveaus und die Übergabe von Unterlagen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt vergünstigte Kredite für den Erwerb von neu errichteten oder neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen, die bestimmten Energieeffizienz-Niveaus genügen. Die KfW-Bedingungen sehen vor, dass im Kaufvertrag eine Klausel zur Haftung des Verkäufers für die Einhaltung des angegebenen Energieeffizienz-Niveaus und die Übergabe der von dem Erwerber aufzubewahrenden und der KfW auf Verlangen vorzulegenden Unterlagen enthalten sein muss. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Erwerber nicht schutzlos stehen soll, wenn das geförderte Energieeffizienz-Niveau nicht erreicht wird oder dessen Einhaltung aufgrund fehlender Unterlagen nicht nachgewiesen werden kann und die KfW den Förderkredit aus diesem Grund kündigt.

 

Für diese Schutzklausel hat die KfW im Internet nun unverbindliche Musterformulierungen zur Verfügung gestellt. Diese finden Sie unter den nachfolgenden Links unter der Rubrik „So funktioniert’s“ unter dem Unterpunkt „Beim Kauf eines neuen Hauses […] beachten“:

 

KfW-Programm Nr. 151

KfW-Programm Nr. 153