16. August 2018

Geplante Verschärfung des Grunderwerbsteuergesetzes für share deals

Pressemitteilung des hessischen Finanzministeriums

Seitens des Gesetzgebers bestehen Bestrebungen, die Grunderwerbsteuer im Bereich der Anteilsübertragungen an grundbesitzenden Gesellschaften zu verschärfen. Die Länderfinanzminister haben sich unter anderem auf folgende Maßnahmen mehrheitlich verständigt:

  • Verlängerung der Fristen von 5 auf 10 Jahre
    Die derzeitigen Fünfjahresfristen in den Vorschriften des Grunderwerbsteuergesetzes sollen auf zehn Jahre verlängert werden.
  • Absenkung der 95 %-Grenze auf 90 %
    Die relevante Beteiligungshöhe soll bei sämtlichen Ergänzungstatbeständen von mindestens 95 % auf mindestens 90 % der Anteile abgesenkt werden.
  • Schaffung eines neuen Ergänzungstatbestands für Kapitalgesellschaften
    Nach derzeitiger Rechtslage werden Gesellschafterwechsel an grundbesitzenden Personengesellschaften in Höhe von mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren erfasst. Diese Vorschrift soll auf Anteilseignerwechsel an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften ausgedehnt und die Quote auf 90% herabgesetzt werden.

Die Bundes- und Länderfinanzministerien sollen nun entsprechende Gesetzesvorschläge formulieren.

(Quelle: Pressestelle des hessischen Ministeriums der Finanzen, Mitteilung vom 21.6.2018, www.finanzen.Hessen.de).