18. September 2020

Bundestag beschließt WEG-Reform

Eine Zusammenfassung der relevanten Änderungen kann der Pressemitteilung des BMJV entnommen werden. Unter anderem ist vorgesehen, die Sondereigentumsfähigkeit auf Freiflächen zu erstrecken, die Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft zu erweitern und Beschlüsse aufgrund rechtsgeschäftlicher Öffnungsklauseln ins Grundbuch einzutragen. Darüber hinaus sollen bauliche Veränderungen insb. bezüglich Elektromobilität, Barrierefreiheit und Einbruchsschutz erleichtert werden. Die Beratung im Bundesrat soll voraussichtlich am 9.10.2020 erfolgen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf kann hier abgerufen werden. Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses finden Sie hier.