12. Juli 2016

Bundesrat verweist Erbschaftsteuerreform in den Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8.7.2016 das vom Bundestag verabschiedete Änderungsgesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Die Länder haben in ihrem Anrufungsbeschluss gefordert, dass die neuen Regelungen für Firmenerben im gemeinsamen Gremium beider Häuser grundlegend überarbeitet werden. Die Änderung des Erbschaftsteuergesetzes geht somit in eine weitere Runde.

Quelle: www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt, unter Top 5