30. Juni 2021

Bundesrat stimmt Reform des notariellen Berufsrechts zu

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 25. Juni 2021 zugestimmt.

Die Reform des notariellen Berufsrechts bezweckt zum einen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Notaramt (vgl. insb. §§ 48b, 48c BNotO n.F.). Zum anderen finden sich neben der Abschaffung der Möglichkeit des Gebührenerlasses oder der Gebührenbefreiung für Notare (§ 17 Abs. 1 S. 2 BNotO n.F.) u.a. Änderungen bezüglich der Voraussetzungen und des Verfahrens zur Bestellung zum Notar (künftige §§ 4a ff. BNotO), der Notarvertretung (§§ 39-41 BNotO n.F.) und der Notariatsverwalter (§§ 56 ff. BNotO n.F.) sowie Regelungen zu der Verschwiegenheitspflicht der für die Kammern Tätigen, der Aktenführung durch die Kammern und der Kommunikation innerhalb der Kammern. Zudem wird ein Zugang zu Inhalten notarieller Urkunden und Verzeichnisse, die älter als 70 Jahre sind, zu Forschungszwecken geschaffen (künftige §§ 18a bis 18d BNotO).

Das Gesetz tritt (vorbehaltlich der Verkündung im Bundesgesetzblatt) voraussichtlich am 1. August 2021 in Kraft.