02. November 2011

Rumänien: Neues Zivilgesetzbuch

Rumänien: Neues Zivilgesetzbuch

Das bereits im Jahre 2009 beschlossene neue Zivilgesetzbuch
Rumäniens (codul civil) ist nun zum 1.10.2011 in
Kraft getreten. Es inkorporiert u. a. auch die bislang in
Sondergesetzen ausgegliederten Materien des Familienrechts
und Internationalen Privatrechts. Dabei ergibt sich
im Familienrecht die Änderung, dass der bislang zwingende
Güterstand der gesetzlichen Gütergemeinschaft nunmehr
durch eine vertragliche Gütertrennung ersetzt werden kann.
Im Internationalen Privatrecht wird die bisher geltende
Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit im Bereich des
Familien- und Erbrechts durch die Anknüpfung an den
gewöhnlichen Aufenthalt ersetzt. So unterliegt künftig
die Erbfolge nicht mehr dem Heimatrecht des Erblassers,
sondern dem Recht des Staates, in dem der Verstorbene
zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hatte, vgl. Art. 2633 des neuen ZGB. Das Heimatrecht
kann der Erblasser aber durch Rechtswahl zur Anwendung
bringen. Die bislang bestehende Nachlassspaltung in Bezug
auf Immobilien wird aufgegeben.
Im Bereich des internationalen Güterrechts gilt für die Eheleute
das Recht des Staates, in dem sie beide ihren gewöhnlichen
Aufenthalt haben. Ein Wechsel des gemeinsamen
gewöhnlichen Aufenthalts führt zu einem Statutenwechsel.
Durch ausdrückliche Rechtswahl können die Eheleute das
Recht des Staates wählen, in dem einer von ihnen seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat oder dessen Staatsangehörigkeit
einer von ihnen besitzt. Eine auf ein Grundstück beschränkte
Rechtswahl erkennt das rumänische Recht dagegen nicht
an. Die bislang geltenden Beschränkungen, wonach eine
Rechtswahl und der Abschluss von Eheverträgen durch
rumänische Staatsangehörige selbst bei Geltung ausländischen
Güterrechts ausgeschlossen waren, sind damit nun
offenbar obsolet.

Erscheinungsdatum:

02.11.2011

Rechtsbezug

International

Erschienen in:

DNotI-Report 2011, 174