Grunderwerbsteuer, neue Bundesländer, Grunderwerbsteuerbefreiungen
Grunderwerbsteuer, neue Bundesländer, Grunderwerbsteuerbefreiungen
Auf einen ein Grundstück im Beitrittsgebiet betreffenden Grundstückskaufvertrag, der zwar während
des zeitlichen Geltungsbereichs des GrEStG DDR abgeschlossen wurde, für den aber eine
erforderliche behördliche Genehmigung erst im zeitlichen Anwendungsbereich des GrEStG 1983
wirksam erteilt wurde, ist insgesamt das GrEStG 1983 anzuwenden (BFH-Urt. v. 19.5.1993 - II R 71/92
s.o.). Dies hat zur Folge, daß diese Erwerbe unter keine nach dem Grunderwerbsteuerrecht der
ehemaligen DDR - möglicherweise - bestehenden Grunderwerbsteuerbefreiungen fallen können.
BFH, Urt. v. 9.6.1993 - II R 69/92
Kz.: L IX 4 -
Anmerkung zu den Grunderwerbsteuerentscheiden:
Für Kaufverträge über Grundstücke im Beitrittsgebiet, die vor dem 31.12.1990 abgeschlossen wurden, für die
aber erst die erforderlichen Genehmigungen - z.B. Grundstücksverkehrsgenehmigung - nach dem 1.1.1991
anzuwenden. Die GrESt entsteht erst im Zeitpunkt der Genehmigung (so auch BFH v. 19.5.1993 - II R 23/92).
Der II. Senat hat im Urteil v. 9.6.1993 - II R 69/92 ferner entschieden, daß bei Erteilung der
Grundstücksverkehrsgenehmigung nach dem 1.1.1991 das GrEStG 1983 insgesamt anzuwenden ist, und
daß daher auch möglicherweise bestehende Grunderwerbsteuerbefreiungen aus dem
Grunderwerbsteuerrecht der damaligen DDR nicht mehr fortgelten können.
DNotIDeutsches Notarinstitut
DNotI-Report - Rechtsprechung
DNotI-Report 8/1993 September 1993 7
© Deutsches Notarinstitut (Herausgeber)
Gerberstraße 19, 97070 Würzburg.
Telefon: 09 31/3 55 76-0 - Telefax: 09 31/3 55 76-225
e-mail: dnoti@dnoti.de internet: www.dnoti.de
Verantwortlicher Schriftleiter: Notar a.D. Christian Hertel
Hinweis: Die im DNotI-Report veröffentlichten Gutachten und
Stellungnahmen geben die Meinung der Gutachter des Deutschen
Notarinstituts und nicht die der Bundesnotarkammer wieder.
Entscheidung, Urteil
Gericht:BFH
Erscheinungsdatum:09.06.1993
Aktenzeichen:II R 69/92
Erschienen in: Normen in Titel:GrEStG 1983 § 1; GrEStG DDR § 1