Nießbrauchsverzicht als herausgabepflichtige Schenkung i. S. d. § 528 BGB
BGB §§ 528 Abs. 1 S. 1, 818, 2325;
Nießbrauchsverzicht als herausgabepflichtige Schenkung i. S. d.
1. Der Verzicht auf einen Nießbrauch ist eine Schenkung, die im Falle der Verarmung des Schenkers gem.
2. Für die Kapitalisierung des Nießbrauchswertes bietet
OLG Köln, Beschl. v. 9.3.2017 – 7 U 119/16
Problem
Die Entscheidung setzt sich mit den schenkungsrechtlichen Folgen der Aufgabe eines Vorbehaltsnießbrauchs auseinander. Sie steht im Zusammenhang mit einem Regress des Sozialhilfeträgers.
Eine Mutter (M) übertrug im Jahre 1995 ein Grundstück auf ihren Sohn (S) unter Vorbehalt des Nießbrauchsrechts. S veräußerte das Grundstück im Jahre 2008. Der Nießbrauch wurde dabei zur Löschung gebracht.
M befindet sich seit Ende 2008 in einem Pflegeheim. Der Sozialhilfeträger nimmt S für die Heimkosten aus einem übergeleiteten Anspruch aus Schenkungsrückforderung in Anspruch.
Entscheidung
Laut OLG Köln steht dem Sozialhilfeträger der geltend gemachte Anspruch aus
M habe durch den unentgeltlichen Verzicht auf den Nießbrauch eine Schenkung an S erbracht (vgl. zur Aufgabe eines Wohnungsrechts auch BGH
Der Anspruch aus
Der nach
Für die Bewertung des Nießbrauchs sei dessen jährlicher Nutzungswert – jeweils auf den Bewertungsstichtag bezogen – nach der durchschnittlichen Lebenserwartung des Berechtigten und dem langfristig zu erwartenden Kapitalzins zu kapitalisieren. In Rechtsprechung und Schrifttum sei allgemein anerkannt, dass der nach diesen Faktoren festgesetzte Vervielfältiger zu
Entscheidung, Urteil
Gericht:OLG Köln
Erscheinungsdatum:09.03.2017
Aktenzeichen:7 U 119/16
Rechtsgebiete:
Pflichtteil
Verfahrensrecht allgemein (ZPO, FamFG etc.)
Grundstücksübergabe, Überlassungsvertrag
DNotI-Report 2017, 95
MittBayNot 2017, 573-574
BGB §§ 528 Abs. 1 S. 1, 818, 2325; ZPO § 287 Abs. 2; BewG § 14