Unentbehrlichkeit von Eintragungsnachrichten an die Berechtigten trotz Zusendung an den Notar
DNotIDeutsches Notarinstitut
Dokumentnummer: 5w214_10_82
letzte Aktualisierung: 16.11.2010
Saarländisches OLG, 26.10.2010 - 5 W 214/10-82
Unentbehrlichkeit von Eintragungsnachrichten an die Berechtigten trotz Zusendung an
den Notar
1. Die Bekanntmachung einer Eintragung gem.
Antragsteller gegenüber zu erfolgen, wenn der Eintragungsantrag gem.
Notar gestellt worden ist.
2. Der Berechtigte hat gegenüber dem Grundbuc hamt ein eigenes Informationsinteresse; hieran
ändert die Aufnahme des Notars in den Wortlaut des
3. Eine ausschließliche Empfangszuständigkeit des Notars ist weder mit Praktikabilitätserwägungen zu rechtfertigen noch findet
Anwendung.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)
Entscheidung, Urteil
Gericht:Saarländisches OLG
Erscheinungsdatum:26.10.2010
Aktenzeichen:5 W 214/10-82
Rechtsgebiete:
Verfahrensrecht allgemein (ZPO, FamFG etc.)
Grundbuchrecht
DNotZ 2011, 549-552
Normen in Titel:GBO §§ 55, 15; ZPO § 172