Beurkundungsbedürftigkeit einer General- und Vorsorgevollmacht; Voreintragung der Erben bei Veräußerung aufgrund transmortaler Vollmacht
BGB §§ 167 Abs. 2, 311b Abs. 1; GBO §§ 39, 40
Beurkundungsbedürftigkeit einer General- und Vorsorgevollmacht; Voreintragung der Erben bei Veräußerung aufgrund transmortaler Vollmacht
1. Eine widerrufliche General- und Vorsorgevollmacht ist auch dann nicht gem.
2. Verkauft der Erbe als transmortal Bevollmächtigter ein Grundstück, so ist bei der späteren Grundschuldbestellung aufgrund der im Kaufvertrag vorgesehenen Belastungsvollmacht keine Voreintragung der Erben erforderlich. (Leitsätze der DNotI-Redaktion)
OLG Celle, Beschl. v. 16.8.2019 – 18 W 33/19
Problem
Der Erblasser wurde nach seinem Tod von seinen drei Kindern beerbt. Zum Nachlass gehörte u. a. ein Grundstück. Das Grundbuch ist bisher nicht berichtigt worden. Vor seinem Tod hatte der Erblasser einem seiner Söhne eine widerrufliche, notariell beglaubigte General- und Vorsorgevollmacht erteilt. Die Vollmacht sollte ausdrücklich auch die Veräußerung und Belastung von Grundbesitz erfassen und über den Tod hinaus gelten. Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des
Mit notariellem Vertrag veräußerte der Bevollmächtigte den Grundbesitz. Der Kaufvertrag enthielt die übliche Belastungsvollmacht zugunsten der Käufer.
Das Grundbuchamt war der Ansicht, dass der Bevollmächtigte den Grundbesitz nicht habe veräußern können; eine General- und Vorsorgevollmacht mit ausdrücklicher Befugnis zur Grundbesitzveräußerung unterliege nämlich dem Formerfordernis des
Entscheidung
Die gegen die Zwischenverfügung eingelegte Beschwerde ist erfolgreich gewesen.
Das OLG Celle setzt sich zunächst ausführlich mit der Frage auseinander, wann eine General- und Vorsorgevollmacht dem Formerfordernis des
„Vorsorglich“ weist der Senat noch darauf hin, dass es keiner Voreintragung der Erben gem.
Entscheidung, Urteil
Gericht:OLG Celle
Erscheinungsdatum:16.08.2019
Aktenzeichen:18 W 33/19
Rechtsgebiete:
Unternehmenskauf
Allgemeines Schuldrecht
Vollmacht, Genehmigung, Ermächtigung
Grundbuchrecht
In-sich-Geschäft
Beurkundungserfordernis
DNotI-Report 2019, 150
RNotZ 2019, 633-636
FGPrax 2020, 10-13
ZEV 2019, 712-715
BGB §§ 167 Abs. 2, 311b Abs. 1; GBO §§ 39, 40