Grundstücksübertragung zwischen Geschwistern aufgrund schenkungsvertraglicher Verpflichtung – interpolierende Betrachtungsweise
Grundstücksübertragung zwischen Geschwistern aufgrund schenkungsvertraglicher Verpflichtung – interpolierende Betrachtungsweise
1. Eine Grunderwerbsteuerbefreiung kommt bei Grundstücksübertragungen zwischen Geschwistern aufgrund einer interpolierenden Betrachtungsweise in Betracht, wenn die Übertragung der Erfüllung einer schuldrechtlichen Verpflichtung gegenüber einem Elternteil (hier: Auflage) dient und der Elternteil schenkungssteuerrechtlich als Zuwendender anzusehen ist.
2. Eine interpolierende Betrachtungsweise ist nur möglich, wenn für die Gestaltung ein außerhalb der Steuerersparnis liegender beachtlicher Grund wie die Neugestaltung der vorweggenommenen Erbfolge vorhanden ist. Eine Grunderwerbsteuerbefreiung aufgrund interpolierender Betrachtungsweise umfasst nicht eine übernommene Nießbrauchbelastung. (Leitsätze der DNotI-Redaktion)
BFH, Beschl. v. 11.8.2014 – II B 131/13
Problem
Im Jahr 2006 hatte der Vater seinen Kindern B und S ein Grundstück zu je ½ unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs übertragen. Durch notarielle Urkunde vom März 2013 übertrug der Vater im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Gesellschaftsanteile auf den Sohn B. In diesem Vertrag verpflichtete sich B gegenüber seinem Vater und seiner Schwester S „auf Veranlassung des Vaters“ sowie „zum Zwecke der Gleichstellung“ der S, den schenkweise erhaltenden Miteigentumsanteil am Grundstück auf S unter Anrechnung auf deren Pflichtteilsansprüche zu übertragen. Die Übertragung erfolgte unter Übernahme aller im Grundbuch eingetragenen Belastungen, insbesondere des bestehenden Nießbrauchs. Der BFH musste sich mit der Frage befassen, ob für die Übertragung des mit dem Nießbrauchrecht belasteten Miteigentumsanteils vom Bruder auf die Schwester Grunderwerbsteuer anfällt. Die Entscheidung erging im vorläufigen Rechtsschutz aufgrund summarischer Prüfung. Aus ihr ergeben sich dennoch wichtige Schlussfolgerungen.
Entscheidung
Der BFH stellt zunächst klar, dass der Grundstückserwerb nicht den Befreiungstatbestand des
Eine Befreiung des Grundstückserwerbs nach
Der BFH nimmt jedoch an, dass eine teilweise Befreiung bei interpolierender Betrachtung gem. § 3 Nr. 2 S. 1 i. V. m.
Nach Ansicht des BFH sind die Voraussetzungen für eine Interpolation im vorliegenden Fall erfüllt. Nach seiner Auffassung kann der interpolierenden Betrachtungsweise auch nicht der Einwand des
Der BFH führt dann aber aus, dass diese Beurteilung nicht für den Wert des von S übernommenen Nießbrauchrechts gelte. Das Nießbrauchrecht sei der Bemessung der Grunderwerbsteuer zugrunde zu legen.
Eine solche Auflage mindere bei der Schenkungssteuer die Bereicherung i. S. d.
Hinweis
Die Entscheidung des BFH bringt erfreuliche Klarstellungen. Eine Interpolation dürfte immer möglich sein, wenn die Übertragung eines Grundstücks zwischen Geschwistern mit dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Verhältnisse im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auf Initiative der Eltern erfolgt. Zu beachten ist allerdings, dass der BFH eine Interpolation (§ 3 Nr. 2 i. V. m.
Entscheidung, Urteil
Gericht:BFH
Erscheinungsdatum:11.08.2014
Aktenzeichen:II B 131/13
Rechtsgebiete:
Grunderwerbsteuer
Erbschafts- und Schenkungsteuer
GrEStG § 3 Nr. 2 u. 6; ErbStG § 7; AO § 42