Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Aktuelles
Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts verkündet
Das Gesetz zur
Vereinheitlichung des Stiftungsrechts ist am 22. Juli 2021 im
Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I, 2947). Der Volltext kann
hier abgerufen werden.
Entscheidung der Woche
HöfeO
§ 2 lit. b; HöfeVfO § 6 Abs. 4
(Kein) Hofzugehörigkeitsvermerk bei einem zum Hof gehörenden
GbR-Anteil
1. Hat über eine
Beschwerde gegen eine Entscheidung des Grundbuchamts der
Landwirtschaftssenat des Oberlandesgerichts anstelle des
funktionell zuständigen Zivilsenats entschieden, kann eine
Rechtsbeschwerde auf diesen Verfahrensverstoß nicht gestützt
werden (Abgrenzung von Senat, Urteil vom 13. Dezember 1991 –
LwZR 2/91, NJW-RR 1992, 1152).
2. Für einen zum Hof gehörenden Anteil an einer Gesellschaft
bürgerlichen Rechts (GbR) sind keine wechselseitigen
Hofzugehörigkeitsvermerke auf dem Grundbuchblatt des Hofes und
dem Grundbuchblatt von Grundstücken der GbR einzutragen; ein
entsprechendes Ersuchen des Landwirtschaftsgerichts muss das
Grundbuchamt ablehnen.
BGH, Beschl. v.
30.4.2021 –
BLw 2/20
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB §
883 Abs. 2 S. 1
Keine Einzelfreigabe von Wohnungen aus einer Vormerkung nach Teilung
eines Grundstücks in Wohnungseigentum
Wird bei Teilung
eines Grundstücks in Wohnungseigentum eine zuvor bestehende
Auflassungsvormerkung in den einzelnen Wohnungsgrundbuchblättern
vermerkt, können später nicht einzelne Wohnungen aus der
Vormerkung „freigegeben“ werden. Die Vormerkung kann nur
insgesamt gelöscht werden.
OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.11.2020 – 20 W 252/19
Gesellschaftsrecht
FamFG § 375 Nr. 15; PartGG § 10 Abs. 1; HGB §§ 145 Abs. 1 Var. 1,
146 Abs. 1 S. 1, 147 Hs. 2
PartG:
Abberufung als Liquidator aus wichtigem Grund
Hat das
Registergericht gegenläufige Anträge zur Abberufung der zu
Liquidatoren bestellten früheren alleinigen Gesellschafter einer
im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts eingetragenen
Partnerschaftsgesellschaft zurückgewiesen, weil es
rechtsirrtümlich angenommen hat, es könne die gegenseitigen und
widersprüchlichen Darstellungen im registerrechtlichen Verfahren
nicht abschließend als richtig oder falsch prüfen und
feststellen und kommt der Senat bei seiner Bewertung zur Annahme
des Vorliegens eines wichtigen Grundes für die Abberufung (wenn
z. B. – so hier – schwerwiegende Meinungsverschiedenheiten der
vorhandenen, heillos miteinander zerstrittenen bzw. verfeindeten
Abwickler eine ordnungsgemäße Abwicklung nicht erwarten lassen),
so führt dies zum Erfolg des Rechtsmittels im Sinne einer
Abberufung als Liquidator und Zurückverweisung an das
Registergericht zur Bestellung eines neuen Liquidators.
OLG Düsseldorf,
Beschl. v. 9.4.2021 – 3 Wx 63/20
Steuerrecht
ErbStG a. F. §§ 13a, 13b; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4; BewG §§ 158, 160
Zur Begünstigung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bei der
Erbschaftsteuer
1. Der Umfang des
der Steuerbegünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG a. F.
zugänglichen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bestimmt
sich nach bewertungsrechtlichen Kriterien.
2. Der bewertungsrechtliche Begriff des land- und
forstwirtschaftlichen Betriebs ist tätigkeitsbezogen.
3. Einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb kann auch
derjenige unterhalten, dem weder am Grund und Boden noch am
Besatz das Eigentum zusteht.
4. Nutzt ein solcher Betriebsinhaber die Betriebsmittel auf
Grundlage von Nießbrauchrechten, können diese Rechte zum
Wirtschaftsteil seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
gehören.
BFH, Urt. v.
25.11.2020 – II R 9/19
GrEStG § 17; BewG § 151; AO § 171 Abs. 10
Ablaufhemmung gem. § 171 Abs. 10 AO
Ein Bescheid über
die gesonderte Feststellung der Grundbesitzwerte löst eine
Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 10 AO
für den Grunderwerbsteuerbescheid aus.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)
FG Münster, Urt. v.
18.3.2021 – 8 K 3173/18 GrE
Notarrecht/Verfahrensrecht
ZPO §
383 Abs. 1 Nr. 6; BNotO § 18 Abs. 2
Vernehmung eines Notars als Zeugen eines verstorbenen Erblassers
Ein zur
Verschwiegenheit verpflichteter Notar kann nicht auf der
Grundlage einer mutmaßlichen Einwilligung eines verstorbenen
Erblassers als Zeuge über dessen Willensbildung bei Abfassung
seiner letztwilligen Verfügung vernommen werden. Maßgeblich ist
insoweit allein die Befreiung von der Pflicht zur
Verschwiegenheit durch die Aufsichtsbehörde (§ 18 Abs. 2 Hs. 2
BNotO).
OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.3.2021 – 20 W 275/19
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