24. - 28. Dezember 2018

Neu auf der DNotI-Homepage
24. - 28. Dezember 2018

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
 

Entscheidung der Woche

 

BGB §§ 164, 1922; GBO §§ 39, 40
Legitimationswirkung einer transmortalen Vollmacht im Grundbuchverfahren; Konfusion; keine Voreintragung bei Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld durch transmortal Bevollmächtigten

1. Im Grundbuchverfahren wird der einer transmortalen Vollmacht innewohnende Rechtsschein nicht dadurch zerstört, dass der Bevollmächtigte in einer dem Grundbuchamt vorgelegten Urkunde erklärte, gesetzlicher Erbe des Vollmachtgebers geworden zu sein.
2. Die Eintragung einer von einem transmortal Bevollmächtigten nach dem Ableben des Vollmachtgebers bewilligten Finanzierungsgrundschuld setzt nicht die Voreintragung des Erben voraus.

OLG Stuttgart, Beschl. v. 2.11.2018 – 8 W 312/18

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 280, 281, 434 Abs. 1, 437 Abs. 3, 444
Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des arglistigen Verschweigens eines Feuchtigkeitsmangels beim Kauf einer gebrauchten Immobilie

Behauptet der Käufer einer Immobilie bei ausgeschlossener Sachmängelhaftung, Mängel seien nicht erkennbar gewesen und der Verkäufer habe ihn arglistig darüber nicht aufgeklärt, muss der Käufer die negative Tatsache beweisen, nicht aufgeklärt worden zu sein. Im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast muss der Verkäufer lediglich vortragen, wann, wie und wo er aufgeklärt haben will. Für die negative Tatsache, dass Mängel erkennbar waren, gilt nichts anderes. Der Verkäufer muss in einem derartigen Fall nur angeben, dass der Mangel seiner Art nach unabhängig vom Zeitpunkt und der Dauer der Besichtigung für jeden potentiellen Käufer ebenso sichtbar war.

OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.9.2018 – 24 U 185/17

 

BGB §§ 280, 281 Abs. 1 S. 1, 435 S. 1, 437 Nr. 3, 444; WoBindG § 6
Sozialbindung einer Wohnung als Rechtsmangel

a) Die Sozialbindung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung stellt einen Rechtsmangel dar (Bestätigung von Senat, Urteil vom 21. Januar 2000, V ZR 387/98, NJW 2000, 1256; Urteil vom 28. Oktober 1983 – V ZR 235/82, WM 1984, 214; Urteil vom 9. Juli 1976 – V ZR 256/75, BGHZ 67, 134, 135 f.).
b) Die Ursächlichkeit der Arglist für den Kaufentschluss ist im Rahmen von § 444 BGB unerheblich; das gilt auch dann, wenn sich das arglistige Verschweigen auf einen Rechtsmangel bezieht (im Anschluss an Senat, Urteil vom 15. Juli 2011 – V ZR 171/10, BGHZ 190, 272 Rn. 13).

BGH, Urt. v. 14.9.2018 – V ZR 165/17

 


Gesellschaftsrecht

 

GmbHG §§ 60 Nr. 7, 65, 73, 74; FamFG § 394
Kein Anspruch auf Löschung einer GmbH aus dem Handelsregister ohne Liquidation

Der Liquidator und der Notar können im Regelfall nicht regelmäßig durchsetzen, dass das Handelsregister eine GmbH ohne vorangehende Anmeldung der Auflösung, Veröffentlichung und Einhaltung des Sperrjahrs aus dem Register löscht, wenn der Liquidator allein versichert, dass kein verteilbares Vermögen vorhanden sei, keine Einlagen ausstünden und keine Prozesse gegen die GmbH anhängig seien und Insolvenzgründe nicht vorlägen. Abgrenzung zu OLG Hamm 27 W 63/16.

OLG Celle, Beschl. v. 17.10.2018 – 9 W 80/18

 


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