8. - 12. April 2024

Neu auf der DNotI-Homepage

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8. - 12. April 2024

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI Online Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BeurkG §§ 39a, 42; GBO § 29
Vorlage einer elektronisch beglaubigten Abschrift einer unterschriftsbeglaubigten Löschungsbewilligung; Anforderungen an notariellen Beglaubigungsvermerk

Die Vorlage einer nach § 39a, § 42 BeurkG elektronisch beglaubigten Abschrift einer als öffentlich beglaubigten Urkunde (in Papierform) errichteten Bewilligung der Löschung eines Grundpfandrechts steht im Hinblick auf die Einhaltung des Formerfordernisses des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO der Vorlage der Originalurkunde gleich, wenn sich aus dem notariellen Beglaubigungsvermerk ergibt, dass dem Notar die Urschrift der Urkunde zur Beglaubigung vorgelegen hat.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.6.2023 – 20 W 130/23

 


Neu in der Internet-Datenbank des DNotI – DNotI Online Plus

 

BGB §§ 2033, 2371, 2385
Modalitäten der Übertragung eines Nacherbenanwartschaftsrechts; Möglichkeit der Stellvertretung

Internetgutachten-Nr.: 202714

 

WEG § 7 Abs. 4; AVA § 3 Abs. 3 S. 4
Aufteilung eines bestehenden Gebäudes nach Umbau; Aufteilungsplan; Baubestandszeichnung; Abgeschlossenheitsbescheinigung

Internetgutachten-Nr.: 202721

 


Erbrecht

 

BGB §§ 133, 2147, 2174
Auslegung eines notariellen Testaments; Begriff des Barvermögens

Der Begriff des Barvermögens umfasst heutzutage das gesamte Geld, das sofort, also auch über eine Kartenzahlung, verfügbar ist. Wertpapiere fallen nicht unter den Begriff des Barvermögens. Vielmehr werden Wertpapiere durch den erweiterten Begriff des Kapitalvermögens mit abgedeckt, der das Barvermögen einschließlich weiterer Kapitalwerte in Geld beschreibt.

OLG Oldenburg, Urt. v. 20.12.2023 – 3 U 8/23

 

BGB §§ 1030, 2307, 2325
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Gewährung eines Zuwendungsnießbrauchs

1. Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) bei Gewährung eines sog. Zuwendungsnießbrauchs.
2. Hat die Erblasserin anlässlich der Veräußerung eines Hausgrundstücks an ihren Enkelsohn unter Vorbehalt eines eigenen, lebenslangen Nießbrauchs zugleich auch ihrem Sohn ein weiteres, aufschiebend auf ihren Tod bedingtes lebenslanges Nießbrauchsrecht eingeräumt, so liegt darin mangels Unentgeltlichkeit bereits keine Schenkung als Voraussetzung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs und mangelt es auch in der Rechtsfolge an einem „verschenkten Gegenstand“, weil der Begünstigte – wie in anderen Fällen mittelbarer Zuwendungen – dadurch nicht aus dem Vermögen der Erblasserin heraus bereichert worden ist.

OLG Saarbrücken, Urt. v. 15.11.2023 – 5 U 35/23

 

BGB §§ 2259, 2300; FamFG § 348; BeurkG § 34a
Aufhebung eines Erbvertrags; Ablieferung an das Nachlassgericht

Zur Frage der Ablieferungs- und Eröffnungspflicht von einen Erbvertrag aufhebenden notariell beurkundeten Verträgen.

OLG Schleswig, Beschl. v. 10.1.2024 – 3 Wx 24/23

 


Gesellschaftsrecht

 

SGB IV §§ 7, 28p; GmbHG § 35
Sozialversicherungspflicht eines zu 50 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der 50 vH der Anteile am Stammkapital hält, ist ausnahmsweise dann nicht selbstständig, wenn dem anderen Gesellschafter bei Stimmengleichheit (Pattsituation) das Recht zusteht, im Wege eines Stichentscheides eine Entscheidung in der Gesellschafterversammlung herbeizuführen.

SG Landshut, Urt. v. 11.1.2024 – S 1 BA 23/23

 


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