Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI Online Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BeurkG §§ 39a, 42; GBO § 29
Vorlage einer elektronisch beglaubigten Abschrift einer
unterschriftsbeglaubigten Löschungsbewilligung; Anforderungen an
notariellen Beglaubigungsvermerk
Die Vorlage einer
nach § 39a, § 42 BeurkG elektronisch beglaubigten Abschrift
einer als öffentlich beglaubigten Urkunde (in Papierform)
errichteten Bewilligung der Löschung eines Grundpfandrechts
steht im Hinblick auf die Einhaltung des Formerfordernisses des
§ 29 Abs. 1 S. 1 GBO der Vorlage der Originalurkunde gleich,
wenn sich aus dem notariellen Beglaubigungsvermerk ergibt, dass
dem Notar die Urschrift der Urkunde zur Beglaubigung vorgelegen
hat.
OLG Frankfurt, Beschl. v.
29.6.2023 – 20 W 130/23
Neu in der
Internet-Datenbank des DNotI – DNotI Online Plus
BGB
§§ 2033, 2371, 2385
Modalitäten der Übertragung eines Nacherbenanwartschaftsrechts;
Möglichkeit der Stellvertretung
Internetgutachten-Nr.:
202714
WEG §
7 Abs. 4; AVA § 3 Abs. 3 S. 4
Aufteilung eines bestehenden Gebäudes nach Umbau; Aufteilungsplan;
Baubestandszeichnung; Abgeschlossenheitsbescheinigung
Internetgutachten-Nr.:
202721
Erbrecht
BGB
§§ 133, 2147, 2174
Auslegung eines notariellen Testaments; Begriff des Barvermögens
Der Begriff des
Barvermögens umfasst heutzutage das gesamte Geld, das sofort,
also auch über eine Kartenzahlung, verfügbar ist. Wertpapiere
fallen nicht unter den Begriff des Barvermögens. Vielmehr werden
Wertpapiere durch den erweiterten Begriff des Kapitalvermögens
mit abgedeckt, der das Barvermögen einschließlich weiterer
Kapitalwerte in Geld beschreibt.
OLG Oldenburg, Urt.
v. 20.12.2023 – 3 U 8/23
BGB §§ 1030, 2307, 2325
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Gewährung eines
Zuwendungsnießbrauchs
1.
Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) bei Gewährung eines
sog. Zuwendungsnießbrauchs.
2. Hat die Erblasserin anlässlich der Veräußerung eines
Hausgrundstücks an ihren Enkelsohn unter Vorbehalt eines
eigenen, lebenslangen Nießbrauchs zugleich auch ihrem Sohn ein
weiteres, aufschiebend auf ihren Tod bedingtes lebenslanges
Nießbrauchsrecht eingeräumt, so liegt darin mangels
Unentgeltlichkeit bereits keine Schenkung als Voraussetzung
eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs und mangelt es auch in der
Rechtsfolge an einem „verschenkten Gegenstand“, weil der
Begünstigte – wie in anderen Fällen mittelbarer Zuwendungen –
dadurch nicht aus dem Vermögen der Erblasserin heraus bereichert
worden ist.
OLG Saarbrücken,
Urt. v. 15.11.2023 – 5 U 35/23
BGB
§§ 2259, 2300; FamFG § 348; BeurkG § 34a
Aufhebung eines Erbvertrags; Ablieferung an das Nachlassgericht
Zur Frage der
Ablieferungs- und Eröffnungspflicht von einen Erbvertrag
aufhebenden notariell beurkundeten Verträgen.
OLG Schleswig,
Beschl. v. 10.1.2024 – 3 Wx 24/23
Gesellschaftsrecht
SGB
IV §§ 7, 28p; GmbHG § 35
Sozialversicherungspflicht eines zu 50 % beteiligten
Gesellschafter-Geschäftsführers
Ein
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der 50 vH der Anteile
am Stammkapital hält, ist ausnahmsweise dann nicht
selbstständig, wenn dem anderen Gesellschafter bei
Stimmengleichheit (Pattsituation) das Recht zusteht, im Wege
eines Stichentscheides eine Entscheidung in der
Gesellschafterversammlung herbeizuführen.
SG Landshut, Urt. v.
11.1.2024 – S 1 BA 23/23
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