Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI Online Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
HGB § 15 Abs. 1; GmbHG § 50 Abs. 3 S. 1; AktG § 179a
Publizität des Handelsregisters; Abberufung eines Geschäftsführers
aus wichtigem Grund nur bei positiver Kenntnis; keine Berufung auf fehlende Eintragung;
Anwendung der Grundsätze des
Missbrauchs der Vertretungsmacht; Selbsthilferecht zur Einberufung
der Gesellschafterversammlung; keine Anwendung des § 179a AktG
auf die GmbH
a) Die Berufung auf
die fehlende Eintragung einer eintragungspflichtigen Tatsache
ist dem Dritten gemäß § 15 Abs. 1 HGB nur dann verwehrt, wenn er
positive Kenntnis von der einzutragenden Tatsache hat; ein
Kennenmüssen oder eine grob fahrlässige Unkenntnis genügen
demgegenüber nicht.
b) Die Grundsätze des Missbrauchs der Vertretungsmacht gelten
auch im Anwendungsbereich des Rechtsscheintatbestands des § 15
Abs. 1 HGB.
BGH, Urt. v.
9.1.2024 – II ZR 220/22
Neu in der
Internet-Datenbank des DNotI – DNotI Online Plus
WEG
§§ 19 Abs. 2 Nr. 6, 48 Abs. 4, 26a
Nachweis als zertifizierter Verwalter; Anwendungsbereich der
Übergangsvorschrift
Internetgutachten-Nr.:
202522
BGB §
1850
Grundstücksveräußerung durch Testamentsvollstrecker;
Erbteilsvollstreckung
Internetgutachten-Nr.:
202534
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB §§ 196, 214 Abs. 1, 362 Abs. 1
Erhebung der Einrede der Verjährung nach Vornahme der
Leistungshandlung
Hat der Schuldner
eines Anspruchs auf Eigentumsverschaffung an einem Grundstück
das zur Herbeiführung des Leistungserfolgs (Verschaffung des
Eigentums) seinerseits Erforderliche getan, besteht zwar der
Anspruch auf Eigentumsverschaffung bis zu dem Eintritt des
Leistungserfolgs fort, der Schuldner kann aber den Eintritt des
Leistungserfolgs nicht mehr durch die Geltendmachung der Einrede
der Verjährung verhindern (Klarstellung zu Senat, Urteil vom 15.
Oktober 2004 – V ZR 100/04, NJW-RR 2005, 241, 243).
BGH, Urt. v.
13.10.2023 – V ZR 161/22
ErbbauRG §§ 2 Nr. 4, 4; BGB §§ 199, 200
Verjährung des Heimfallanspruchs
Verstößt der
Erbbauberechtigte gegen seine im Erbbaurechtsvertrag vereinbarte
Pflicht zur Erhaltung des Bauwerks, so beginnt die Verjährung
des für diesen Fall vereinbarten Heimfallanspruchs des
Eigentümers nicht zu laufen, solange die Pflichtverletzung
andauert.
BGH, Urt. v.
20.10.2023 – V ZR 205/22
IPR und ausländisches
Recht
AEUV Art. 267; Rom-III VO Art. 8
Vorabentscheidungsverfahren; Scheidung eines Diplomaten-Ehepaares;
Kriterien zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts
Dem Gerichtshof der
Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 8 der Verordnung
(EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 zur
Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf
die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes
anzuwendenden Rechts (Rom III-VO) folgende Frage zur
Vorabentscheidung vorgelegt:
Nach welchen Kriterien ist der gewöhnliche Aufenthalt der
Ehegatten iSv Art. 8 lit. a und b Rom III-VO zu bestimmen,
insbesondere
- beeinflusst die Entsendung als Diplomat die Annahme eines
gewöhnlichen Aufenthalts im Empfangsstaat oder steht sie einer
solchen sogar entgegen?
- muss die physische Präsenz der Ehegatten in einem Staat von
gewisser Dauer gewesen sein, bevor davon ausgegangen werden
kann, dass dort ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde?
- setzt die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts ein
gewisses Maß an sozialer und familiärer Integration in dem
betreffenden Staat voraus?
BGH, Beschl. v.
20.12.2023 – XII ZB 117/23
Notarrecht/Verfahrensrecht
BNotO
§§ 47 Nr. 1, 48a; GRCh Art. 21 Abs. 1
Vereinbarkeit der Altersgrenze für Notare mit deutschem
Verfassungsrecht und Unionsrecht
Die Altersgrenze für
Notare war auch zum hier maßgeblichen Zeitpunkt am 31. Oktober
2021 mit deutschem Verfassungsrecht und Unionsrecht,
insbesondere mit Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union sowie Art. 1, Art. 2 Abs. 2 Buchst. a, Art. 6
Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November
2000, vereinbar (Bestätigung von BGH, Urteil vom 21. August 2023
– NotZ(Brfg) 4/22).
BGH, Urt. v.
13.11.2023 – NotZ(Brfg) 7/22
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