Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI Online Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
WEG
§§ 20, 44
Anspruch auf bauliche Veränderungen; privilegierte bauliche
Veränderungen; Grundlegende Umgestaltung einer Wohnanlage; unbillige
Benachteiligung eines Wohnungseigentümers; Beschlussanfechtung
a) Beschließen die
Wohnungseigentümer die Durchführung oder Gestattung einer
baulichen Veränderung, die ein Wohnungseigentümer unter Berufung
auf § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG verlangt (hier: § 20 Abs. 2 Satz 1
Nr. 1 WEG), ist der Beschluss auf die Klage eines anderen
Wohnungseigentümers nur für ungültig zu erklären, wenn die
beschlossene Maßnahme entgegen § 20 Abs. 4 Halbs. 1 WEG die
Wohnanlage grundlegend umgestaltet bzw. einen Wohnungseigentümer
ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig
benachteiligt oder der Beschluss an einem anderen (allgemeinen)
Beschlussmangel leidet.
b) Ob die Anspruchsvoraussetzungen des § 20 Abs. 2 WEG im
Einzelnen vorliegen und ob die bauliche Veränderung insbesondere
angemessen ist, ist bei einer Anfechtungsklage gegen einen dem
Verlangen eines Eigentümers stattgebenden Beschluss ohne
Bedeutung. Auf diese Voraussetzungen kommt es nur an, wenn der
Individualanspruch des Wohnungseigentümers abgelehnt worden ist
und sich dieser mit einer Anfechtungsklage gegen den
Negativbeschluss wendet und/oder den Anspruch mit der
Beschlussersetzungsklage weiterverfolgt.
c) Eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage ist bei einer
Maßnahme, die der Verwirklichung eines Zweckes i. S. d. § 20
Abs. 2 Satz 1 WEG dient, zumindest typischerweise nicht
anzunehmen; der von dem Gesetzgeber im gesamtgesellschaftlichen
Interesse erstrebten Privilegierung bestimmter Kategorien von
Maßnahmen ist bei der Prüfung, ob eine grundlegende Umgestaltung
vorliegt, im Sinne eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses Rechnung
zu tragen.
BGH, Urt. v.
9.2.2024 – V ZR 33/23
Neu in der
Internet-Datenbank des DNotI – DNotI Online Plus
GBO §
29
Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht durch bayerische Gemeinde im
Jahre 2013
Internetgutachten-Nr.:
202491
WEG § 7 Abs. 4
Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum; Erfordernis einer neuen
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Internetgutachten-Nr.:
202500
Erbrecht
BGB
§§ 185, 2202
Unwirksamkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers vor
Amtsannahme
1. Die vor Annahme
des Amtes des Testamentsvollstreckers getroffene Verfügung ist
unwirksam.
2. Sie bedarf zur Erlangung der Wirksamkeit der Genehmigung des
Verfügungsbefugten und wird nicht allein dadurch wirksam, dass
der Verfügende später das Amt des Testamentsvollstreckers
annimmt.
3. Bei einem mehraktigen Verfügungstatbestand muss der
Verfügende grundsätzlich im Zeitpunkt des letzten Teilakts noch
verfügungsbefugt sein.
OLG München, Beschl.
v. 27.11.2023 – 34 Wx 203/23 e
BGB
§§ 195, 199, 2303
Verjährung von Pflichtteilsansprüchen; keine Kenntnis von der
Beeinträchtigung bei irrtümlicher Annahme der Unwirksamkeit des
Testaments
Die erforderliche
Kenntnis von einer beeinträchtigenden Verfügung kann fehlen,
wenn der Berechtigte infolge Tatsachen- oder Rechtsirrtums davon
ausgeht, die ihm bekannte Verfügung sei unwirksam und entfalte
daher für ihn keine beeinträchtigende Wirkung. Das gilt
jedenfalls dann, wenn Wirksamkeitsbedenken nicht von vornherein
von der Hand zu weisen sind.
OLG Hamm, Urt. v.
2.3.2023 – 10 U 108/21
Steuerrecht
GrEStG §§ 1, 16 Abs. 1 Nr. 1
Grunderwerbsteuer; Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs
Wird im Zusammenhang
mit der Aufhebung eines Kaufvertrags über ein Grundstück dieses
weiterveräußert, liegt eine Rückgängigmachung des
Erwerbsvorgangs i. S. d. § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG nicht vor,
wenn für den früheren Erwerber trotz der Vertragsaufhebung die
Möglichkeit der Verwertung einer aus dem Erwerbsvorgang
herzuleitenden Rechtsposition verblieben und der Verkäufer
demzufolge nicht aus seinen Bindungen entlassen war. Dies ist
jedenfalls dann der Fall, wenn der Aufhebungs- und der
Weiterveräußerungsvertrag in einer einzigen Urkunde
zusammengefasst sind.
(Leitsatz der
DNotI-Redaktion)
FG Köln, Urt. v.
14.6.2023 – 5 K 308/22
Kostenrecht
GNotKG § 115
Geschäftswert eines Nachlassverzeichnisses;
Nachlassverbindlichkeiten
Keine werterhöhende
Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bei der
Bestimmung des Geschäftswerts für ein notarielles
Nachlassverzeichnis (Anschluss an OLG Naumburg, Beschluss vom
03.02.2022 – 5 Wx 11/21).
OLG Hamm, Beschl. v.
1.8.2023 – 15 W 310/20
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