4. - 8. März 2024

Neu auf der DNotI-Homepage

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4. - 8. März 2024

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI Online Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

WEG §§ 20, 44
Anspruch auf bauliche Veränderungen; privilegierte bauliche Veränderungen; Grundlegende Umgestaltung einer Wohnanlage; unbillige Benachteiligung eines Wohnungseigentümers; Beschlussanfechtung

a) Beschließen die Wohnungseigentümer die Durchführung oder Gestattung einer baulichen Veränderung, die ein Wohnungseigentümer unter Berufung auf § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG verlangt (hier: § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG), ist der Beschluss auf die Klage eines anderen Wohnungseigentümers nur für ungültig zu erklären, wenn die beschlossene Maßnahme entgegen § 20 Abs. 4 Halbs. 1 WEG die Wohnanlage grundlegend umgestaltet bzw. einen Wohnungseigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligt oder der Beschluss an einem anderen (allgemeinen) Beschlussmangel leidet.
b) Ob die Anspruchsvoraussetzungen des § 20 Abs. 2 WEG im Einzelnen vorliegen und ob die bauliche Veränderung insbesondere angemessen ist, ist bei einer Anfechtungsklage gegen einen dem Verlangen eines Eigentümers stattgebenden Beschluss ohne Bedeutung. Auf diese Voraussetzungen kommt es nur an, wenn der Individualanspruch des Wohnungseigentümers abgelehnt worden ist und sich dieser mit einer Anfechtungsklage gegen den Negativbeschluss wendet und/oder den Anspruch mit der Beschlussersetzungsklage weiterverfolgt.
c) Eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage ist bei einer Maßnahme, die der Verwirklichung eines Zweckes i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG dient, zumindest typischerweise nicht anzunehmen; der von dem Gesetzgeber im gesamtgesellschaftlichen Interesse erstrebten Privilegierung bestimmter Kategorien von Maßnahmen ist bei der Prüfung, ob eine grundlegende Umgestaltung vorliegt, im Sinne eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses Rechnung zu tragen.

BGH, Urt. v. 9.2.2024 – V ZR 33/23

 


Neu in der Internet-Datenbank des DNotI – DNotI Online Plus

 

GBO § 29
Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht durch bayerische Gemeinde im Jahre 2013

Internetgutachten-Nr.: 202491

 

WEG § 7 Abs. 4
Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum; Erfordernis einer neuen Abgeschlossenheitsbescheinigung

Internetgutachten-Nr.: 202500

 


Erbrecht

 

BGB §§ 185, 2202
Unwirksamkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers vor Amtsannahme

1. Die vor Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers getroffene Verfügung ist unwirksam.
2. Sie bedarf zur Erlangung der Wirksamkeit der Genehmigung des Verfügungsbefugten und wird nicht allein dadurch wirksam, dass der Verfügende später das Amt des Testamentsvollstreckers annimmt.
3. Bei einem mehraktigen Verfügungstatbestand muss der Verfügende grundsätzlich im Zeitpunkt des letzten Teilakts noch verfügungsbefugt sein.

OLG München, Beschl. v. 27.11.2023 – 34 Wx 203/23 e

 

BGB §§ 195, 199, 2303
Verjährung von Pflichtteilsansprüchen; keine Kenntnis von der Beeinträchtigung bei irrtümlicher Annahme der Unwirksamkeit des Testaments

Die erforderliche Kenntnis von einer beeinträchtigenden Verfügung kann fehlen, wenn der Berechtigte infolge Tatsachen- oder Rechtsirrtums davon ausgeht, die ihm bekannte Verfügung sei unwirksam und entfalte daher für ihn keine beeinträchtigende Wirkung. Das gilt jedenfalls dann, wenn Wirksamkeitsbedenken nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind.

OLG Hamm, Urt. v. 2.3.2023 – 10 U 108/21

 


Steuerrecht

 

GrEStG §§ 1, 16 Abs. 1 Nr. 1
Grunderwerbsteuer; Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs

Wird im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Kaufvertrags über ein Grundstück dieses weiterveräußert, liegt eine Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs i. S. d. § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG nicht vor, wenn für den früheren Erwerber trotz der Vertragsaufhebung die Möglichkeit der Verwertung einer aus dem Erwerbsvorgang herzuleitenden Rechtsposition verblieben und der Verkäufer demzufolge nicht aus seinen Bindungen entlassen war. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Aufhebungs- und der Weiterveräußerungsvertrag in einer einzigen Urkunde zusammengefasst sind.

(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

FG Köln, Urt. v. 14.6.2023 – 5 K 308/22

 


Kostenrecht

 

GNotKG § 115
Geschäftswert eines Nachlassverzeichnisses; Nachlassverbindlichkeiten

Keine werterhöhende Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bei der Bestimmung des Geschäftswerts für ein notarielles Nachlassverzeichnis (Anschluss an OLG Naumburg, Beschluss vom 03.02.2022 – 5 Wx 11/21).

OLG Hamm, Beschl. v. 1.8.2023 – 15 W 310/20

 


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