29. Januar - 2. Februar 2024

Neu auf der DNotI-Homepage

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29. Januar - 2. Februar 2024

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

EStG §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Entgeltlicher Erwerb eines Miterbenanteils; kein anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks

Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks (Änderung der Rechtsprechung sowie entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.03.2006, BStBl I 2006, 253, Rz 43).

BFH, Urt. v. 26.9.2023 – IX R 13/22

 


Neu in der Internet-Datenbank des DNotI – DNotI Online Plus

 

BGB §§ 490, 167, 133, 157
Anforderung der Lastenfreistellungserklärungen durch Notar; Einflussnahme auf das zugrunde liegende Kreditverhältnis

Internetgutachten-Nr.: 200017

 

UmwG §§ 4, 16; AktG § 291; GmbHG § 35; HGB §§ 48, 49
Vertretung der Beteiligten eines Verschmelzungsvertrags oder eines Unternehmensvertrags durch organschaftliche Vertreter

Internetgutachten-Nr.: 201432

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB § 428; GBO § 47
Eintragung eines Rechts für mehrere im Grundbuch; gestaffelte Berechtigung

Bei der Eintragung eines Rechts für mehrere im Grundbuch ist eine gestaffelte Berechtigung, auch unter einer aufschiebenden Bedingung, nicht ausgeschlossen.

(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Bamberg, Beschl. v. 15.5.2023 – 10 Wx 8/23

 

BGB § 1170; FamFG § 448
Aufgebotsverfahren: keine Antragsberechtigung früherer Eigentümer; Unbekanntheit des Gläubigers bei Unauffindbarkeit des Grundschuldbriefs

1. Gem. § 448 Abs. 1 FamFG ist in einem Aufgebotsverfahren nach § 1170 BGB der im Grundbuch eingetragene Eigentümer des belasteten Grundstücks antragsberechtigt, nicht aber der frühere Eigentümer.
2. Der Gläubiger eines Briefgrundpfandrechts ist unbekannt i. S. d. § 1170 BGB, wenn der erteilte Brief unauffindbar und der Aufenthalt des letzten bekannten Inhabers unbekannt ist. Diese Voraussetzungen liegen nicht schon dann vor, wenn der Grundstückseigentümer selbst von dem Verbleib des Briefs und dem Aufenthalt des letzten Inhabers keine Kenntnis hat.

(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG Köln, Beschl. v. 22.2.2023 – 2 Wx 265/22

 

GBO § 7; WEG § 16
Veräußerung einer Teilfläche eines nach WEG aufgeteilten Grundstücks

Die Abschreibung eines realen Grundstückteils eines Wohnungseigentumsgrundstücks ist ohne Aufhebung sämtlicher Sondereigentumsrechte möglich. Es bedarf nur als Verfügung über das Gemeinschaftseigentums der Zustimmung aller Eigentümer.

OLG Köln, Beschl. v. 4.7.2023 – 2 Wx 82/23, 2 Wx 93/23, 2 Wx 94/23

 


Öffentliches Recht

 

GrdstVG §§ 6, 9 Abs. 1 Nr. 1
Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen fehlender Landwirtseigenschaft; Rückverpachtungsmodell

1a. Vorhandenes Eigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken reicht nicht aus, um den Versagungsgrund der ungesunden Verteilung von Grund und Boden auf Seiten des Erwerbers auszuräumen, wenn der Landwirt ohne Zusammenhang mit seinem landwirtschaftlichen Betrieb Flächen erwirbt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2014 – BLw 4/13).
1b. An einer solchen Verbindung fehlt es, wenn der Landwirt die Flächen nicht selbst bewirtschaften will, sondern lediglich auf Vorrat erwirbt und sie langfristig rückverpachtet.
2. Bei Betrieben mit einer Eigenlandquote von weniger als 50 % besteht regelmäßig ein dringendes Aufstockungsbedürfnis. Ein Eigenlandanteil von mehr als 50 % schließt ein dringendes Aufstockungsbedürfnis aber nicht aus (Fortführung von Senat, Beschluss vom 17. September 2012 – 7 W 26/12 (L), juris Rn. 47).

OLG Celle, Beschl. v. 4.9.2023 – 7 W 22/22 (L)

 


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