8. - 12. Januar 2024

Neu auf der DNotI-Homepage

Neu auf der DNotI-Homepage
8. - 12. Januar 2024

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BGB §§ 1824 Abs. 1, 107, 748, 1629 Abs. 2, 1809 Abs. 1
Überlassung eines Miteigentumsanteils an Grundstück an Minderjährigen; Vertretung des minderjährigen Erwerbers durch Eltern; Vertretungsausschluss; kein lediglich rechtlicher Vorteil

Die Überlassung eines Grundstücks zu Miteigentum ist grundsätzlich als nicht lediglich rechtlich vorteilhaft im Sinne von § 107 BGB anzusehen.

OLG München, Beschl. v. 18.12.2023 – 34 Wx 311/23 e

 


Neu in der Internet-Datenbank des DNotI – DNotI Online Plus

 

BauGB § 24
Gemeindliches Vorkaufsrecht bei Veräußerung von GmbH an Alleingesellschafter

Internetgutachten-Nr.: 201565

 

BeurkG § 34a
Ablieferung eines Ehe- und Erbvertrages im Original nach Eintritt des Erbfalls

Internetgutachten-Nr.: 201732

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

WEG §§ 12 Abs. 1, 24 Abs. 6, 26; GBO § 18 Abs. 1
Eintragungshindernis bei fehlendem Nachweis der Verwalterbestellung

1. Auf Grund einer Teilungserklärung gemäß § 12 Abs. 1 WEG kann es erforderlich sein, dass dem Grundbuchamt bei Umschreibung des Eigentums auf einen neuen Erwerber neben der Erklärung des Verwalters auch dessen Bestellung nachgewiesen wird.
2. Der Verwalter wird gemäß § 26 Abs. 1 S. 1 WEG durch Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung mit Stimmenmehrheit bestellt. Die Feststellung und Verkündung des Beschlussergebnisses in der Wohnungseigentümerversammlung sind notwendige Wirksamkeitsvoraussetzungen eines solchen Beschlusses; es gelten die allgemeinen Bestimmungen des WEG. Liegt ein hiernach unwirksamer Beschluss vor, kommt insoweit ein Eintragungshindernis im Sinne von § 18 Abs. 1 S. 1 GBO in Betracht.
3. Die Prüfung der Verwalterzustimmung nach § 12 Abs. 1 WEG ist hiervon zu trennen; insoweit begründen Mängel der Verwalterbestellung nicht notwendigerweise ein Eintragungshindernis.

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.8.2023 – 19 W 57/22 (Wx)

 


Gesellschaftsrecht

 

AktG §§ 142, 327a; HGB § 322
Handelsregisteranmeldung eines angefochtenen Hauptversammlungsbeschlusses; Rechtsmissbräuchlichkeit eines Squeeze-out

1. Die Durchführung eines Squeeze Out (§§ 327a ff. AktG) kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nur in eklatanten Fallgestaltungen als rechtsmissbräuchlich angesehen werden. Dies kommt etwa in Betracht, wenn deutliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der gesetzgeberische Zweck entfremdet und stattdessen ein anderweit aufgestelltes Verbot unterlaufen wird oder die beabsichtigte Maßnahme in ihrer Benachteiligung der Minderheit über das vom Gesetz vorgesehene Maß deutlich hinausgeht, wobei an den von den Minderheitsaktionären zu führenden Nachweis einer Zweckentfremdung hohe Anforderungen zu stellen sind.
2. Aktionäre, die die gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers begehren (§ 142 Abs. 2 AktG), müssen ihren Aktienbesitz bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung über die Sonderprüfung halten. Erfolgt ein sie betreffender Squeeze Out vor diesem Zeitpunkt, wird der Antrag unzulässig.
3. Wird durch einen Squeeze Out einem noch nicht rechtskräftig beschiedenen Antrag auf Sonderprüfung auf diesem Wege der Boden entzogen, kann dies den Squeeze Out rechtsmissbräuchlich machen, wenn konkreter tatsächlicher Anhalt dafür besteht, dass die Hauptaktionärin den Squeeze Out mit dem Ziel des Unterlaufens der Sonderprüfung betreibt.
4. Die Beschlussfassung über den Squeeze Out erfordert u. a. die Auslegung der festgestellten Jahresabschlüsse, nicht aber eines Jahresabschlusses, der lediglich vom Vorstand aufgestellt, jedoch bislang weder geprüft noch vom Aufsichtsrat gebilligt wurde.
5. Die Nichtabgabe eines Prüfungsurteils durch den Abschlussprüfer (§ 322 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, Abs. 5 HGB) ermöglicht – anders als der Abbruch der Prüfung – eine formal ordnungsgemäße Beendigung der Prüfung und erlaubt damit auch die Feststellung des Jahresabschlusses.

KG, Beschl. v. 16.10.2023 – 2 AktG 1/23

 


IPR und ausländisches Recht

 

FamFG § 69; BGB § 1684
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Sorgerechtsverfahren bei Umzug nach Großbritannien

Zieht der hauptsächlich betreuende Elternteil mit dem Kind vom Inland in einen Nicht-EU-Staat, ohne dass ein widerrechtliches Verbringen des Kindes in das Ausland vorliegt, ist von einem sofortigen Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes auszugehen, der im laufenden Verfahren die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte entfallen lässt.

KG, Beschl. v. 1.8.2023 – 16 UF 49/23

 


Notarrecht/Verfahrensrecht

 

FamGKG § 42 Abs. 2
Verfahrenswert einer Volljährigenadoption

In Volljährigenadoptionsverfahren ist es bei der Anwendung des § 42 Abs. 2 FamGKG angemessen, als Verfahrenswert grundsätzlich 5 % des Vermögens festzusetzen.

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 9.8.2023 – 5 UF 212/22

 


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