Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
GBO §
12 Abs. 1; GBV § 28 S. 1; DS-GVO Art. 17 Abs. 1 lit. a
Löschung eines Vermerks über die Anordnung der Zwangsversteigerung;
kein Anspruch auf Anlegung neuer Grundbuchblätter
Der von einer
rechtmäßig zustande gekommenen Zwangseintragung in dem Grundbuch
Betroffene hat nach deren Löschung keinen Anspruch auf
Umschreibung des Grundbuchblattes; ein solcher Anspruch ergibt
sich weder aus einer entsprechenden Anwendung des § 28 GBV oder
aus Art. 17 DS-GVO noch unmittelbar aus den Grundrechten.
BGH, Beschl. v.
21.9.2023 – V ZB 17/22
Neu in der
Internet-Datenbank des DNotI – DNotI Online Plus
BGB
§§ 737, 738, 873, 925, 2032, 2106, 2111, 2113, 2136, 2143; GBO §§
19, 22, 29, 51
Vor- und Nacherbschaft; Einbringung seitens des befreiten Vorerben
in eine GbR als entgeltliche Verfügung; Surrogation; Ausnahme vom
Grundsatz der Einheitlichkeit der Beteiligung; Löschung eines
Nacherbenvermerks nach Einbringung
Internetgutachten-Nr.:
200940
BGB
§§ 2296, 132; ZPO §§ 192, 180, 185
Zustellung der Rücktrittserklärung vom Erbvertrag; Voraussetzungen
zulässiger Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten;
öffentliche Zustellung
Internetgutachten-Nr.:
201518
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB §
891; FamFG § 49; GBO § 19
Legitimationswirkung eines Erbscheins, dessen Rückgabe im Wege einstweiliger Anordnung verfügt wurde
Allein eine die
Rückgabe des Erbscheins an das Nachlassgericht verfügende
einstweilige Anordnung reicht nicht aus, um die auch für das
Grundbuchamt geltende Vermutung der Rechtsinhaberschaft des im
Grundbuch als Eigentümer eingetragenen Erbscheinserben zu
entkräften.
OLG München, Beschl.
v. 27.9.2023 – 34 Wx 240/23 e
Familienrecht
BGB §§ 1595, 1596
Vaterschaftsanerkennung; Entfall des Zustimmungserfordernisses mit
Ableben der Mutter
Mit dem Tod der
Mutter entfällt das Zustimmungserfordernis nach § 1595 Abs. 1
BGB. Für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung genügt in
diesem Fall die Zustimmung des Kindes nach § 1595 Abs. 2 BGB
bzw. die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters für ein Kind,
das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist (§ 1596
Abs. 2 Satz 1 BGB).
BGH, Beschl. v.
30.8.2023 – XII ZB 48/23
IPR und ausländisches
Recht
EuErbVO Art. 22, 75
Rechtswahl durch einen Drittstaatsangehörigen; Verhältnis zu
bestehenden internationalen Übereinkommen
1. Art. 22 EuErbVO
ist dahin auszulegen, dass ein in einem Mitgliedstaat der Union
wohnhafter Drittstaatsangehöriger für die Rechtsnachfolge von
Todes wegen das Recht des Drittstaats wählen kann.
2. Art. 75 i. V. m. Art. 22 EuErbVO ist dahin auszulegen, dass er dem
nicht entgegensteht, dass ein in einem Mitgliedstaat der Union
wohnhafter Drittstaatsangehöriger, wenn dieser Mitgliedstaat vor
der Annahme der Verordnung mit dem Drittstaat ein bilaterales
Abkommen geschlossen hat, das das auf Erbsachen anzuwendende
Recht vorgibt und nicht ausdrücklich die Möglichkeit der Wahl
eines anderen Rechts vorsieht, nicht für die Rechtsnachfolge von
Todes wegen das Recht des Drittstaats wählen kann.
(Leitsätze der
DNotI-Redaktion)
EuGH,
Urt. v. 12.10.2023 – C-21/22
Steuerrecht
ErbStG § 13 Abs. 1
Umfang der erbschaftsteuerlichen Begünstigung eines Familienheims
Nur die Grundfläche
des mit dem Familienheim bebauten Flurstücks oder bei größeren
Flurstücken eine angemessene Zubehörfläche unterfällt dem
verfassungsrechtlichen Schutz des gemeinsamen familiären
Lebensraums und ist erbschaftsteuerlich begünstigt.
FG Niedersachsen,
Urt. v. 12.7.2023 – 3 K 14/23
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