13. - 17. November 2023

Neu auf der DNotI-Homepage

Neu auf der DNotI-Homepage
13. - 17. November 2023

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BNotO §§ 47 Nr. 2, 48a; GrCh Art. 21
Altersgrenze für Notare; kein Verstoß gegen Verbot der Altersdiskriminierung nach der Grundrechtecharta

Die Altersgrenze gem. §§ 47 Nr. 2 Var. 1, 48a BNotO bedeutet als subjektive Zulassungsbeschränkung einen erheblichen Grundrechtseingriff. Sie ist mit dem Ziel einer geordneten Altersstruktur des Notarberufs gerechtfertigt worden (vgl. BT-Drucks. 11/8307, S. 17 f.). Ob sie unter geänderten tatsächlichen Umständen, wie sie der Beschwerdeführer in Bezug auf die Anwaltsnotare hinreichend substantiiert vorträgt, den rechtlichen Anforderungen des Grundgesetzes und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nach wie vor genügt, bedarf einer Prüfung im Hauptsacheverfahren.

(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

BVerfG, Beschl. v. 18.10.2023 – 1 BvR 1796/23

 


Neu in der Internet-Datenbank des DNotI – DNotI Online Plus

 

UmwG §§ 5, 20, 40, 54 Abs. 1 S. 3, 68 Abs. 1 S. 3
Verschmelzung zur Aufnahme von zwei Kommanditgesellschaften; Verzicht auf Anteilsgewährung bei Personengesellschaften; Aufstockung des Kapitalkontos; Einheitlichkeit der Beteiligung; kapitalanteilslose Beteiligung der Komplementär-GmbH

Internetgutachten-Nr.: 200519

 

FamFG § 352; BGB § 2353
Nachweis des Ehenamens einer Erbprätendentin im Erbscheinsverfahren bei Heirat in der DDR im Jahre 1963

Internetgutachten-Nr.: 200563

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

WEG § 20
Beschluss der Eigentümergemeinschaft über bauliche Veränderungen, die dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen

Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG kann jeder Wohnungseigentümer einen Beschluss über das „Ob“ der in dieser Vorschrift genannten angemessenen baulichen Veränderungen – vorliegend solche, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG) – verlangen, über das „Wie“ der Durchführung der baulichen Veränderungen entscheidet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 WEG jedoch im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung nach eigenem Ermessen. Der einzelne Wohnungseigentümer hat mithin keinen Anspruch auf eine bestimmte Durchführung der betreffenden baulichen Veränderung, solange das Ermessen der Gemeinschaft nicht aufgrund der Einzelfallumstände auf Null reduziert ist.

LG Stuttgart, Urt. v. 5.7.2023 – 10 S 39/21

 


Familienrecht

 

BGB a. F. § 1821; BGB § 1850
Keine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich bei Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld aufgrund Belastungsvollmacht

Die Bestellung einer Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung unterfällt dann nicht dem Erfordernis einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung, wenn die Grundschuld vom Grundstückskäufer in Ausübung einer ihm im notariellen Grundstückskaufvertrag erteilten, konkret umgrenzten Belastungsvollmacht bestellt worden ist (a. A. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13).

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1.8.2023 – I-3 Wx 86/23

 


Erbrecht

 

BGB §§ 286 Abs. 4, 2314 Abs. 1
Überschreitung der Frist zur Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Ist ein Beklagter zu notarieller Auskunft verpflichtet und überschreitet der Notar die Frist zur entsprechenden Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses von vier Monaten lediglich unter Verweis auf den allgemeinen Geschäftsanfall ohne die Angabe von triftigen Gründen oder ohne den Beklagten an ein anderes Notariat zu verweisen, so fällt die Verzögerung nicht im Sinne des § 286 Abs. 4 BGB in den Risikobereich des Beklagten.

LG Dessau-Roßlau, Teilurt. v. 22.7.2022 – 4 O 344/21

 


Strafrecht

 

StGB §§ 267, 271
Mittelbare Falschbeurkundung bei Angabe eines falschen Namens ggü. dem Notar

Erwirbt der Täter eine GmbH unter Nutzung eines falschen Namens und eines gefälschten Ausweises gegenüber dem Notar und teilt der Notar die Übertragung dem Handelsregister mit, so macht sich der Täter wegen einer Urkundenfälschung sowie einer schweren mittelbaren Falschbeurkundung strafbar.

(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

BGH, Beschl. v. 7.2.2023 – 3 StR 274/22

 


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